österreichischer Führerschein in Deutschland

hallo!

Ein deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland ist 21 Jahre alt und erwirbt in Österreich die Lenkberechtigung für Klasse A. Darf er nun in Deutschland Krafträder mit einer Motorleistung von über 25 kW führen?

Welche Unterschiede gäbe es zu einem österreichischem Staatsbürger mit Wohnsitz in Österreich, der auch die Lenkberechtigung für Klasse A hat?

Gruß
Paul

Ein deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland ist 21
Jahre alt und erwirbt in Österreich die Lenkberechtigung für
Klasse A. Darf er nun in Deutschland Krafträder mit einer
Motorleistung von über 25 kW führen?

Hallo,

dem steht schon mal entgegen, ein Deutscher darf in Österreich nur eine Fahrerlaubnis erwerben wenn sein Lebensmittelpunkt 185 Tage in Österreich ist.

Welche Unterschiede gäbe es zu einem österreichischem
Staatsbürger mit Wohnsitz in Österreich, der auch die
Lenkberechtigung für Klasse A hat?

Der Österreicher ist legal mit dem Möppi unterwegs. Die Klasse A in Österreich vom Deutschen erworben wäre nicht gültig.

Gruß

Nostra

dem steht schon mal entgegen, ein Deutscher darf in Österreich
nur eine Fahrerlaubnis erwerben wenn sein Lebensmittelpunkt
185 Tage in Österreich ist.

Das hatte ich vergessen. Wenn er nun 185 Tage in Österreich leben und arbeiten würde, könnte er dann nach der Rückkehr in Deutschland ein halbes Jahr große Motorräder in Deutschland fahren? Was würde passieren, wenn er dann den österreichischen Führerschein erfolgreich in einen Deutschen umtauschen würde? Würde dann die 2-Jahres-Erfahrungsgrenze bei Klasse A wegfallen und er könnte sofort mit dem deutschen A-Führerschein auch die großen Motorräder fahren?

Gruß
Paul

Hallo

ein Deutscher darf in Österreich
nur eine Fahrerlaubnis erwerben wenn sein Lebensmittelpunkt
185 Tage in Österreich ist.

Was würde passieren, wenn er dann den österreichischen
Führerschein erfolgreich in einen Deutschen umtauschen würde?

Ich lese hier von österreichischen und deutschem Führerschein.
Werden die überhaupt noch ausgestellt?

http://de.wikipedia.org/wiki/Führerschein_und_Fahrer…

MfG Frank

Hallo,
wurde der deutsche Führerschein nicht eingezogen, als der österreichische, in dem ja hoffentlich auch die bereits vorher vorhandenen Klassen eingetragen wurden (dann bräuchte man ihn aber gar nicht mehr tauschen, da der EU-weit so lang weiter gilt, bis er aus anderem Grund erneuert werden muß), ausgegeben wurde?
Falls man zwei hat, hilft nur bei der Führerscheinstelle das Kuddelmuddel zu beheben. Die sagen einem dann auch, was sie eintragen werden.

Cu Rene

Hallo,
die in den einzelnen Ländern ausgestellten Führerscheine (so sollte man es wohl formulieren) unterscheiden sich im Detail durchaus voneinander. Insbesondere gibt es Klassen und Schlüsselzahlen (imo die dreistelligen), die nur im Ausstellungsland gelten.

Cu Rene

Führerschein erfolgreich in einen Deutschen umtauschen würde?
Würde dann die 2-Jahres-Erfahrungsgrenze bei Klasse A
wegfallen und er könnte sofort mit dem deutschen
A-Führerschein auch die großen Motorräder fahren?

Hallo,

wieso ein halbes Jahr? Die Umtauschpflicht ist innerhalb der EU abgeschafft, es besteht kein Grund de Fahrerlaubnis umzutauschen.

Die Fahrerlaubnisse werden, bis auf wenige Ausnahmen wie z.B. A1, L17 anerkannt. Vor einem Umtausch müsste er dann bei der Fahrerlaubnisbehörde nachfragen ob die noch eine Beschränkung eintragen.

Gruß

Nostra

Ich lese hier von österreichischen und deutschem Führerschein.
Werden die überhaupt noch ausgestellt?

Hallo,

natürlich stellt noch jedes Land selber die Fahrerlaubnisse aus. Die Fahrerlaubnisse werden nur harmonisiert so das mit der jeweiligen Fahrerlaubnis-Klasse auch wirklich in ganz Europa gefahren werden darf.

Es wird in Österreich z.B. mit der dritten Führerscheinrichtlinie ab 19.1.2013 die Motorradklassen AM, A1, A2. A geben, müsste dann in der ganzen EU so sein.

Dann wird in Österreich das Alter für den direkte Erwerb von Klasse A nicht mehr 20 Jahre sein, sondern 24 Jahre, in Deutschland nicht mehr 25Jahre, sondern auch 24 Jahre sein.

Dennoch gibt es dann immer noch das Problem das z.B. die Klasse A1 ( beschränkt ) in Deutschland ab 16 Jahre gefahren werden darf, in Österreich aber erst ab 18 Jahre.

So ganz gut ist es doch nicht mit der Harmonisierung, weil jedes Land doch noch sein eigenes Süppchen kocht.

Gruß

Nostra

Hallo!

Dennoch gibt es dann immer noch das Problem das z.B. die
Klasse A1 ( beschränkt ) in Deutschland ab 16 Jahre gefahren
werden darf, in Österreich aber erst ab 18 Jahre.

A1 unbeschränkt gibts ab 16 Jahren ab 1.1.2013.

Gruß
Tom