österreichisches erbrecht

hallo,

meine eltern sind seit 24 jahren geschieden. gewisse vorfälle haben mich dazu bewogen den kontakt zu meinem leiblichen vater abzubrechen. als gestern meine oma (seine eigene mutter) beerdigt wurde hielt er es nicht einmal für nötig zu erscheinen.
daher habe ich mich dazu entschlossen endgültig mit ihm zu brechen, im persönlichen wie auch im rechtlichen sinne. ich will nicht verständigt werden wenn er krank wird, ich will nichts erben, ich will keine verpflichtungen ihm gegenüber haben. ich will die totale abgrenzung.
meine frage: ist so ein totaler abbruch rechtlich möglich ?? und wenn ja, wie stelle ich es an ??

vielen dank…michael

Hallo!

meine eltern sind seit 24 jahren geschieden. gewisse vorfälle
haben mich dazu bewogen den kontakt zu meinem leiblichen vater
abzubrechen. als gestern meine oma (seine eigene mutter)
beerdigt wurde hielt er es nicht einmal für nötig zu
erscheinen.
daher habe ich mich dazu entschlossen endgültig mit ihm zu
brechen, im persönlichen wie auch im rechtlichen sinne. ich
will nicht verständigt werden wenn er krank wird, ich will
nichts erben, ich will keine verpflichtungen ihm gegenüber
haben. ich will die totale abgrenzung.
meine frage: ist so ein totaler abbruch rechtlich möglich ??

Na ja, du wirst wohl nicht verhindern können, dass du verständigt wirst. Ein Erbe musst du sowieso nicht antreten, das kannst du ausschlagen, allerdings erst im Erbfall.

Du bist gegenüber deinen Eltern grundsätzlich auch unterhaltspflichtig gemäß § 143 ABGB. Diese Unterhaltspflicht entfällt nur dann, wenn der Elternteil selbst seine Unterhaltspflichten als Elternteil gröblich vernachlässigt hat.

Gruß
Tom