Hallo,
habe eine Frage :
Im Gesetz heißt es :
„Der beschuldigte wird im fortgesetzten Verfahren verurteilt. Dann sind Geldbußen, die er schon bezahlt hat, auf eine nicht bedingt nachgesehene Geldstrafe anzurechnen.“
Was ist in diesem Zusammenhang unter einer „nicht bedingt nachgesehenen“ Geldstrafe zu verstehen ?
Danke im Voraus !
Hallo!
Im Gesetz heißt es :
„Der beschuldigte wird im fortgesetzten Verfahren verurteilt.
Dann sind Geldbußen, die er schon bezahlt hat, auf eine nicht
bedingt nachgesehene Geldstrafe anzurechnen.“
Bist du sicher, dass das so in einem österreichischen Gesetz steht? Ich kenne diesen Wortlaut nicht. Das allein heißt zwar noch nicht viel, aber: die Bestimmung könnte sich nur auf das gerichtliche Strafrecht beziehen, weil das Verwaltungsstrafrecht keine bedingte Strafnachsicht kennt. Andererseits kennt das gerichtliche Strafrecht keine „Geldbußen“, sondern „Geldstrafen“. Irgendwie passt das nicht zusammen.
Was ist in diesem Zusammenhang unter einer „nicht bedingt
nachgesehenen“ Geldstrafe zu verstehen ?
Losgelöst von diesem - mir nicht ganz schlüssigen - Zusammenhang: Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Geldstrafe bedingt (oder teilbedingt) nachgesehen werden; sie ist nur dann zu zahlen, wenn die bedingte Strafnachsicht widerrufen wird (etwa wenn der Bestrafte während der Probezeit wieder eine strafbare Handlung begeht). Eine „nicht bedingt nachgesehene“ Geldstrafe muss der Bestrafte auf jeden Fall zahlen. Tut er das nicht, kommt es zum Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafe.
Grüße, Peter
Ok - danke.
Der o.g. Auszug war aus einem Buch - sorry.
Ist also eine „bedingt nachgesehene“ Geldstrafe eine Geldstrafe, die auf Bewährung ausgesetzt ist, d.h. ein Beschuldigter, der zu einer „bedingt nachgesehenen“ Geldstrafe verurteilt wurde, muss die Strafe erst zahlen, wenn er gegen die Bedingung/Bewährung verstößt ( also z.B. innerhalb eines bestimmten Zeitraumes straffällig wird ) ?
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Hallo!
Ist also eine „bedingt nachgesehene“ Geldstrafe eine
Geldstrafe, die auf Bewährung ausgesetzt ist, d.h. ein
Beschuldigter, der zu einer „bedingt nachgesehenen“ Geldstrafe
verurteilt wurde, muss die Strafe erst zahlen, wenn er gegen
die Bedingung/Bewährung verstößt ( also z.B. innerhalb eines
bestimmten Zeitraumes straffällig wird ) ?
Wenn man die ganzen juristischen Spitzfindigkeiten beiseite lässt: so ist es.
Grüße, Peter