Ofen für Trocken+Flüssigbrennstoff erlaubt

Gibt doch die Regel, daß man mehrere Öfen an einen Zug anschließen darf solange sie mit dem gleichen Brennstoff betrieben werden.

Also pro Zug nur Festbrennstoff.

Oder pro Zug nur Flüssigbrennstoff (Heizöl).

Jetzt sehe ich gerade einen 6,2KW Bundeswehrofen (bei ebay), der sowohl mit Festbrenntoff (und hier fast alle Festbrennstoffe auch Kohle) als auch mit Flüssigbrennstoff (Heizöl, Diesel) betriben werden kann.

Der Verkäufer kommentiert nicht, daß es irgendwo eine Einschränkung im Btrieb gibt.

Frage:
Ist es überhaupt erlaubt einen solchen Ofen zu betreiben (vielleicht mit der Einschränkung, daß man ihn dann nur mit Festbrennstoff das wäre ja fast immer Holz) betreibt ?

Hätte so ein Ofen überhaupt eine bauamtliche Zulassung oder sind die gar nicht für Gebäude gedacht sondern nur für Zelte ?

Ein solcher Ofen wird momentan mit folgender Überschrift angeboten
Werkstattofen BW Feldheizgerät Öl + Festbrennstoffe

Weitere Beschreibung

Feldheizgerät

Bundeswehrofen/Allesbrenner

6,2kW

Kann mit festen Brennstoffen (Holz, Kohle, Briketts, Papier, Pappe) oder auch mit flüssigen Brennstoffen (Öl, Heizöl, Diesel o.ä.) betrieben werden.

Komplett mit Abzugsrohr, Brennereinsatz für Flüssigbrennstoffe,Gebrauchsanleitung.

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ich darf hier glaube ich keine ebay-Links reinbringen.

Mich würde nur mal interessieren ob so ein Ofen überhaupt zugelassen ist (meinetwegen nur mit Festbrennstoff).

Und vielleicht kann jemand auch was zur Qualität sagen. Sowas wäre ja zumindest ein DAUERBRANDofen (was die Baumarktöfen ja nicht mehr sind).

Und wie sähe es bei solchen Geräten mit den Emissionswerten aus ? Ältere Öfen (wenn sie nicht gerade uralt sind und daher Antiköfen) dürfen doch überhaupt nicht mehr betrieben werden (wenn man nicht eine Einzelabnahme machen läßt) oder irre ich mich da ?

Hallo!

Drucke die Seite aus,gehe ins Büro des zuständigen Schornsteinfegermeisters und frag an.
Eine bessere Auskunft kannst Du nicht erhalten.

Es geht doch nicht darum,ob man das kaufen kann(kann man!),sondern,ob man es im Hause anschließen darf und es abgenommen wird.

Doppelbelegung an einem Kaminzug ist dann ein anderes,separates Problem.

MfG
duck313