Hallo,
im Einkommensteuerbescheid wurden erklärte Einkünfte vergessen zu veranlagen (Finanzamt hat dies einfach vergessen).
Der Steuerpflichtige reklamiert den Fehler nicht.
Nach 3 Monaten kommt ein geänderter Bescheid in welchem die vergessenen Einkünfte nun berücksichtigt wurden (was zu einer Nachzahlung führt) und mit der Erläuterung "Der Bescheid wurde aufgrund einer offenbaren Unrichtigkeit (die sonstigen Einkünfte wurden versehentlich nicht in die Festsetzung eingearbeitet) nach §131 AO geändert.
Ist diese Erläuterung korrekt? Ist dies eine offenbare Unrichtigkeit?