Offenbare Unrichtigkeit §131AO

Hallo,

im Einkommensteuerbescheid wurden erklärte Einkünfte vergessen zu veranlagen (Finanzamt hat dies einfach vergessen).

Der Steuerpflichtige reklamiert den Fehler nicht.

Nach 3 Monaten kommt ein geänderter Bescheid in welchem die vergessenen Einkünfte nun berücksichtigt wurden (was zu einer Nachzahlung führt) und mit der Erläuterung "Der Bescheid wurde aufgrund einer offenbaren Unrichtigkeit (die sonstigen Einkünfte wurden versehentlich nicht in die Festsetzung eingearbeitet) nach §131 AO geändert.

Ist diese Erläuterung korrekt? Ist dies eine offenbare Unrichtigkeit?

gruß inder

Nö.
Was hat der § 131 AO dabei zu suchen?

Gruß Ronald

keine ahnung, was der 131 da zu suchen hat. hab ihn mir auch nicht angesehen, da ich davon ausgegangen bin, dass der frager hier keinen schmonz erzählt und das FA eben wegen einer „offenbaren unrichtigkeit“ geändert hat.

und da ist ein „übersehen“ eben mit drin…

gruß inder