nehmen wir an: frau m. macht einen offenbarungseid. bis dato mogelt sie sich gut durchs leben, weil sie ein paar lücken im deutschen gestezt hat. nun stirbt sie und hinterlässt einige besitztümer!
meine frage: müssen nun tochter L. und sohn N. irgendwie dafür aufkommen? gehen wir einfach davon aus, dass einige sparbücher der kinder einen großen wert an ersparnissen haben? kann auch sein, dass es einen großen wagen gibt, oder ein haus, das die kinder sich selber geleistet haben.
müssen die kinder irgendwie haften?
sagen wir es so: Rosinenpicken gilt nicht. D.h. wenn die Erblasserin einerseits einen Berg Schulden, andererseits aber auch Eigentum hinterlassen hat, dann kann man entweder das Erbe ausschlagen, bzw. die Dürftigkeitseinrede erheben oder ein Nachlassinsolvenzverfahren beantragen oder das Erbe eben mit allen Konsequenzen antreten. D.h. entweder alles oder nichts und nur wenig dazwischen. Dürftigkeitseinrede und Nachlassinsolvenz sind die hier vermutlich richtigen Wege, weil man damit das eigene Vermögen schützt und es bzgl. des Nachlasses darauf ankommen lassen kann, ob nach Abzug der Verbindlichkeiten noch etwas zum Verteilen an die Erben übrig bleibt oder nicht. Aber einerseits alles nehmen was da ist und andererseits die Gläubiger leer ausgehen lassen, geht natürlich nicht.
Ich würde schleunigst den Weg zu einem spezialisierten Anwaltskollegen einschlagen und dann Soll und Haben sehr sauber gegenüberstellen. Ist klar, dass das Erbe nicht zur Deckung der Schulden ausreichen wird, sollte man schleunigst das Erbe ausschlagen, denn die Frist hierfür beträgt nur sechs Wochen. Steht die Sache auf der Kippe bzw. ist so schnell nicht zu klären wird es vermutlich zunächst auf die Dürftigkeitseinrede hinauslaufen und dann später u.U. auf die Insolvenz. Ist man sich sicher, dass unter dem Strich etwas übrig bleiben wird, was den Aufwand lohnt, muss man mit den Gläubigern verhandeln und die Schulden begleichen und steckt sich dann den Rest ein.
Achtung: Zunächst mal Erbenstellung sauber prüfen!
Gruß vom Wiz
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Ich gehe eher davon aus, dass die Verstorbene doch so klug war und nichts auf Ihren Namen hat eintragen lassen. Sprich: Alles läuft auf den Namen der Kinder oder Bekannte. Wie sicher sind die Bekannte oder Kinder?
ggf. stehen hier unredliche vermögensverschiebungen im raum. da ein insolvenzverfahren scheinbar nicht läuft, gilt das anfechtungsgesetz (hat nix mit anfechtung nach BGB zu tun). AnfG und Insolvenz schliessen sich gegenseitig aus.
in einem solchen Fall muss man dann beide Dinge voneinander trennen. D.h. einerseits die Ausschlagung/Dürftigkeitseinrede/Nachlassinsolvenz und andererseits beten, dass die Gläubiger nicht spitz bekommen, dass tatsächlich Vermögen vorhanden war, welches aber unter anderem Namen lief.
Kommt die Sache raus, ist man die so erworbenen Vermögensteile jedenfalls schnell wieder los. Hier ist auf jeden Fall dringend der Weg zum spezialisierten Kollegen anzuraten, denn wie ich schon im 1. Posting schrieb, muss man natürlich immer sehen, was unter dem Strich übrig bleiben könnte, um danach die richtigen Schritte zu wählen. Gerade diese Bewertung wird jetzt schwierig und kann man als Laie ganz sicher nicht mit der notwendigen Sicherheit/Wahrscheinlichkeit feststellen.
Gruß vom Wiz
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