Unsere ältere Nachbarin bekommt öfter Besuch vom Gerichtsvollzieher.
Dieser läutet auch bei uns da sie nicht öffnet.
Bei einem Gespräch erzählte Sie uns, sie habe vor ca. 2 Jahren den OV geleistet, der Gerichtsvollzieher kommt aber immer wieder zu ihr.
Das letzte mal kontrollierte er sogar die Schränke, wieviel Lebensmittel sie auf Vorrat hat.
Die Dame lebt von einer geringen Rente und ist durch ihren Enkel, wie sie uns sagte in die Schulden gekommen.
Jetzt soll sie wieder den OV leisten.
Ihre Einkünfte haben sich nicht verändert.
Meine Frage ist, wie oft kann ein Gerichtsvollzieher immer wieder kommen, wenn der OV geleistet ist.
Er berechnet dies immer und die Kosten steigen dadurch.
Hat er nicht eine „Miwirkungspflicht“ die Kosten in Grenzen zu halten?
Im Internet habe ich gelesen, der OV ist 3 Jahre gültig, muss sie ihn trotzdem vorher wieder ablegen?
Die fahrt zum OV ist mit der Bahn sehr beschwerlich für die ältere Nachbarin.
Bei der jetzigen Zustellung für den erneuten OV legte Sie den Gerichtsvollzieher ihren unveränderten neuen Rentenbescheid vor.
Er sagte ihr nur, er stelle heute die Ladung zu und hat keine alten Unterlagen dabei, sie soll diese zum Termin mitbringen.
Muss sie trotzden zu diesem Termin oder kann ich ihr ein Schreiben aufsetzen, in dem sie die Kopie der Rente beilegt und auf den alten OV verweist?
Darf ein Gerichtsvollzieher so hartnäkig immer wieder unsere ältere Nachbarin besuchen?
Danke für eure Hilfe.