angenommen, ein Schuldner hat eine eidestattliche Versicherung zu seinen Vermögens- und Einkommensverhältnissen („Offenbarungseid“) abgegeben.
Kann/darf er danach eine Privatinsolvenz einleiten?
Was passiert, wenn er wieder zu Einkommen gekommen ist? Wie würde der Gläubiger das erfahren?
Was passiert, wenn er die Tatsache, daß er Einkommen bezieht, verheimlicht?
Was passiert, wenn er die Tatsache, daß er Einkommen bezieht,
verheimlicht?
dumme Idee denn das ist Betrug.
Die Person bekommt nicht nur ein Strafverfahren sondern die Insolvenz wird somit auch hinfällig. Wenn die Person in die PI gegangen ist erfahren auch die Gläubiger, nähmlich von der Person selber, das wieder ein Einkommen vorhanden ist und das man gerne die Schulden abzahlen möchte.
Die PI ist kein Freifahrtschein für Menschen sich zu entschulden aber auf großen Fuß zu Leben und die anderen sollen für einen zahlen.
Die Person sollte sich mal bei Google die Beiträge zur PI ansehen.
Gruß Sunny
Die PI ist kein Freifahrtschein für Menschen sich zu entschulden aber :auf großen Fuß zu Leben und die anderen sollen für einen zahlen.
Die Person sollte sich mal bei Google die Beiträge zur PI ansehen.
Ganz meine Meinung.
Aus meinem UP ist vielleicht nicht sehr deutlich geworden, daß hinter den Fragen die Sicht eines Gläubigers steht.
Wenn es nicht zu einer PI gekommen ist (formgebundenes Verfahren nicht eingeleitet), ist der Gläubiger darauf angewiesen, selbst festzustellen, ob Einkommen verheimlicht wird?