Man/frau stelle sich folgendes vor:
da treibt ein Gäubiger einen Schuldner einen Gerichtsvollzieher ins Haus. Der Schuldner kann nicht leisten und bekommt vom GF eine Nachfrist. Bei erfolglosem Verstreichen der Frist erwartet dieser die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung. Zeitgleich hat der Schuldner dem Gläubiger avisiert, daß er mangels Mittel die private Insolvenz beantragen wird.
Frage:
Kann der Gläubiger nach den 6 Jahren der priv. Insolvenz weiterhin seine Forderungen eintreiben ?
Wenn ja- wozu dann private Insolvenz ?
mfg
goldfinger
Alle Forderungen sind in das Insolvenzverfahren
aufzunehmen, sonst wäre es Dummheit.
Nein,ist die Sache erledigt,ist sie erledigt.
Man/frau stelle sich folgendes vor:
da treibt ein Gäubiger einen Schuldner einen
Gerichtsvollzieher ins Haus. Der Schuldner kann nicht leisten
und bekommt vom GF eine Nachfrist. Bei erfolglosem
Verstreichen der Frist erwartet dieser die Abgabe der
eidesstattlichen Versicherung. Zeitgleich hat der Schuldner
dem Gläubiger avisiert, daß er mangels Mittel die private
Insolvenz beantragen wird.
Frage:
Kann der Gläubiger nach den 6 Jahren der priv. Insolvenz
weiterhin seine Forderungen eintreiben ?
Wenn ja- wozu dann private Insolvenz ?
mfg
goldfinger
Erledigt ist es erst, wenn das gericht nach ablauf er 6 jahre die Restschuldbefreiung zusagt. wird diese untersagt ist nach dem ablauf der 6 jahre die vollstreckung der restschuld moeglich.
gruss
Hallo!
Erledigt ist es erst, wenn :das gericht nach ablauf er 6 :jahre die Restschuldbefreiung :zusagt. wird diese untersagt :ist nach dem ablauf der 6 :jahre die vollstreckung der :restschuld moeglich.
Die Restschuldbefreiung ist der Regelfall und kann nur versagt werden, wenn dem Schuldner Pflichtwidrigkeiten nachgewiesen werden. Sofern sich der Schuldner keine groben Schnitzer leistet, sind die Verbindlichkeiten mit Eröffnung des Inso-Verfahrens faktisch als erledigt zu betrachten.
Gruß
Wolfgang