Offene Forderung

ICh bin Eigentümerin von einem KFz leider hab ich zurzeit kein Zugriff auf mein Auto. Da es von meiner Schwester ohne mein Wissen verwendet worden ist und dann in die Werkstatt gebracht wurde. Die Folge davon war dass jetzt die WErkstatt mir eine Forderung stellt in Höhe von 1500 euro natürlich bin ich nicht bereit diese Forderung zu begleichen weil ich ihm weder mündlich noch schriftlich einen Auftrag erteilt habe. ER meint dass er dies mit meiner Schwester ausgemacht hat, will aber jetzt mich Klagen weil ich ja Besitzerin vom Auto bin und darf sich bis dahin dass Auto behalten bis ich die offene Forderung beglichen hab. Meine Frage: Darf er mich überhaupt Klagen wenn ich mit diesem Mann nichts zu tun hatte nur weil ich Eigentümerin bin ?? Meine zweite Frage: Muss ich diese Forderung zahlen wenn ich ihn diesen Auftrag nichtmal erteilt habe bzw hätte er sich nicht zumindest mit mir absprechen müssen weil ich ja Eigentümerin bin ???

Meiner Ansicht nach kann der Werkstattbesitzer keine Forderung an Sie stellen, da Sie keinen Auftrag ertteilt haben.Die Forderung müßte demzufolge an Ihrer Schwester gehen. Aber ich bin kein Rechtsexperte und wundere mich deshalb weshalb die Frage an mich gestellt wurde. Stellen Sie die Frage doch noch mal an die Rechtsexperten.

Danke dir, ja das Problem ist dass er irgendwie nicht Klagen möchte und jetzt noch Parkgebühren von mir verlangt-.-Ich hab heute schon beim Konsumentenschutz angerufen und warte auf eine Antwort mal.

Hallo, dies ist ein jurustische Frage, welche ich nicht einschätzen kann. Hier kann ich nur spekulieren.
Konnte nicht eher Computer defekt und …Zeit.
Die Werkstatt hat ein Fauspfand an den reparierten Gerät, aber in diesen Fall wird es schwieriger, da sich das Fzg gegen Wissen des Eigentümers dort befand. Hier hilft wohl nur ein Jurist wobei leicht weitere Kosten anfallen welche ungeahnte Ausmaße erreichen können.
Was ist denn am Fzg gemacht worden ? Chrasschaden oder
Technische Mängel? Wurden technisch zwingende Massnahmen durchgeführt, ist Dein Schaden ist eher geringer.
Bei dieser Summe würde ich mir ernsthaft überlegen ob
du den Geld noch viel mehr hinterher werfen willst. Selbst wenn du rechtlich alles geklärt hast, ja sogar einen gerichtlichen Titel hast, stellt sich die Frage ob du das Geld kriegst.
Der Werkstattbesitzer wird das Geld vermutlich von einen von Euch beiden bekommen, auch wenn er vermutlich zwischenzeitlich das Auto herausrücken muss.
Natürlich kann Deine Schwester keinen für Dich gültigen Vertrag abschließen, aber letzlich stellt sich die Frage in wie weit Du -auch gegen Deinen Willen - hieraus materiell Nutzen gezogen hast.
All das kann nur ein Jurist einschätzen.