Wenn der Schuldner nicht zahlen kann, tritt der Bürge dafür ein. zuerst aber versuchen das Geld vom Schuldner einzufordern mit Mahnbescheid.dann VB hinterher und beim Schuldner durch GV vollstrecken lassen wenn das nicht fruchtet, dann an den Bürgen ran.
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Noch eine Frage?
ist es auch kein Problem, daß die Forderung an mich (habe ja bezahlt) abgetreten wurde?
Vielen Dank im voraus
Die Staatsanwaltschaften halten es so, dass sie der Meinung sind, C macvht sich nicht strafbar, obwohl er wusste, dass er nicht bezahlen kann. Juristisch fraglich, aber was willst Du machen.
beauftrage einfach einen Anwalt der gegen den Schuldner vorgeht, falls der nicht bezahlen kann Offenbarungseid, anschliessend dasselbe mit dem Bürgen
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Noch eine Frage?
ist es auch kein Problem, daß die Forderung an mich (habe ja
bezahlt) abgetreten wurde?
Vielen Dank im voraus
Hallo,
also mit regeros vorgehen wäre ich vorsichtig.
C kann erst mal machen was er will. Wenn jemand gegen C wegen einer Straftat vorgehen möchte, so MUSS die Straftat BEWIESEN und der VORSATZ NCHGEWIESEN werden.
Im Gegenteil; in Deinem Beispiel muss die Frage stehen, haben sich nicht A oder/und B strafbar gemacht eine Bürgschaft anzunehmen, obwohl sie wissen oder wussten das C nicht liquide ist?
Was kannst Du nun machen wenn Du ins Obligo gegangen bist? Erst mal formel eine Frist an C zur Rückzahlung senden u. darauf verweisen das A nicht zahlen kann/will.
C würde ich NICHT wegen Betrug anzeigen es sei, Du kannst den BETRUG BEWEISN u. beweisen heisst im Kern; Schriftlich.!!
Gegen C dann einen Mahnbescheid und später einen Vollstreck.Bescheid beantragen. Kosten zahlst Du als Gläubiger erst mal.
Und wenn C NICHT zahlen kann/will - hast Du die A-Karte.
Alles was danach käme wäre juristisch gefährlich.
Letzte Möglichkeit wäre eine direkte Klage gegen C, bringt aber erst einmal wenig; kostet Dir noch mehr; und Geld hast Du immer noch nicht.