Offene Forderung aus Handyvertrag Telekom Seiler

Guten Tag, es geht um folgendes Problem und bitte um Hilfe, wie man sich dabei richtig verhalten soll. Hier erst mal kurz die Vorgeschichte. A hat für einen „Freund“ B bei der Telekom über einen Mobilfunkvertrag Relax 240 mit Handy gebürgt. Das heisst, A ist der Vertragspartner und B der Rechnungsempfänger. B hatte A zugesagt, dass er auch die Rechnungen für die vertraglichen 24 Monate sicher bezahlen will. Nun zahlt er aber nicht und A soll an die Telekom, nachdem der Vertrag gekündigt wurde, die offenen Forderungen zahlen. A hat von der Telekom am 05.03.2010 die Kündigung bekommen mit der Aussage, dass er in Kürze die Schlussrechnung über die Kosten bis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit bekommen soll. Diese Schlussrechnung hat A nicht bekommen. Gleichfalls auch keine Rechnung aus der hervorgeht, ob Telefonate oder andere Nutzungen (SMS, usw.) von B getätigt wurden. Mittlerweile ist diese Angelegenheit an das Inkassobüro Seiler weiter geleitet worden und A hat von RAe Seiler & Kollegen am 29.04.2010 eine Zahlungsaufforderung bekommen in der eine Hauptforderung und weitere Kosten aufgeführt wurden. Nun die Frage: Wenn A seitens der Telekom noch nie eine Rechnung bekommen hat und die Kosten der Hauptforderung für A nicht überprüfbar sind, ist dann die Zahlung der Forderung unter diesen Umständen für A bindend? Kann A diese Forderung vorausgesetzt, er bekommt keine Rechnung gänzlichst abstreiten? Ist nicht eine nachvollziehbare Rechnung für A als Vertragsinhaber die Grundlage für eine von der Telekom geforderte Zahlung? Wie soll sich A nun verhalten - auch gegenüber der RAe Seiler & Kollegen wenn zu der Zahlungsaufforderung von Seiler keine Rechnung vorliegt? Kann A unter diesen Umständen bis zur Rechnungsvorlage durch die Telekom rechtlich das Inkassoverfahren blockieren und wenn ja mit welchen Argumenten? A hat mit B keine Kontakte mehr und bekommt durch ihn auch keinen früheren Schriftverker von der Telekom. Ich danke für Ihre Hilfe schon im Voraus. FG

Hallo!

Du musst Dich mal - abgesehen von der Sache mit den Absätzen - entscheiden, ob der A jetzt Vertragspartner oder Bürge sein soll.

Andererseits: Wenn er Bürge ist, kriegt er natürlich keine Rechnungen, weil er ja erklärt hat, für sämtliche Schulden des B aufzukommen. Dann ist der Anspruch, ewgal wie hoch, fällig, wenn sich die Telekom an den A wendet.

Ist der A Vertragspartner und hat mit der Telekom vereinbart, dass die Rechnungen an den B gehen sollen, dann gehen die Rechnungen an den B und nciht an den A, weil das so vereinbart worden ist. Wieso meint A dann, eine Rechnung verlangen zu können, wenn doch sein erklärter Wille bei Vertragsschluss anders lautete?