Bei einem Hundezuchtverein muss ein Hund aus einem anderen Land „umgeschrieben“ werden. Dies bedeutet der Stammbaum aus z.B. Russland wird nach deutschem Standard vom Verein umgeschrieben/übersetzt und man erhält dann einen neuen umgeschriebenen deutschen Stammbaum. Dies kostet 40 Euro inkl Porto.
Ein Hund wurde September 2007 gekauft, der Stammbaum wurde dem Verein zugeschickt zwecks Umschreibung. Im laufe des Jahres 2008 erhielt man einen falsch umgeschriebenen Stammbaum (schreibfehler etc.), dieser wurde zurückgeschickt und dann immer wieder angemahnt. Der Verein schickte keinen neuen Stammbaum.
März 2009 ist man aus dem Verein ausgetreten.
Anfang September 2009 kommt eine Rechnung über 40 Euro, man solle innerhalb 10 Tage bezahlen. Per mail wurde nachgefragt für was man 40 Euro zahlen muss, da dies nicht auf der Rechnung stand.
16 Tage später bekommt man eine Rückmeldung es sei für die Umschreibung des Hundes. Hierfür hat man allerdings nie einen Stammbaum erhalten.
Nun die Frage: Ist die Rechnung nicht verjährt? Man hat zum ersten mal eine Rechnung/Zahlungsaufforderung nach 2 Jahren bekommen.
Muss man für eine Umschreibung zahlen, wenn man diese nie erhalten hat und sie jetzt nicht mehr braucht, da man nicht mehr Mitglied ist?
Hallo,
eine Teilantwort: Verjährung der Forderung ist definitiv nicht eingetreten.
Wenn die Leistung (wenn auch möglicherweise fehlerhaft) im Jahre 2007 erbracht wurde, tritt die Verjährung der Forderung auf Bezahlung der Leistung frühestens am 31.12.2010 ein, regelmäßige Verjährung.
Es ist allerdings aus meiner Sicht weder von einer Hemmung noch einer Unterbrechung des Verjährungslaufs auszugehen. Die Rechnung aus dem Jahr 2009 stellt eine solche jedenfalls nicht dar, auch nicht der Austritt aus dem Verein. Auch die Nachfrage, wofür die Rechnung gestellt worden sei, stellt meines Erachtens keinen Eintritt in Verhandlungen über die Forderung dar, was den Lauf der Verjährung unterbrechen würde. Wenn also die Forderung nicht bis zum 31.12.2009 gerichtlich geltend gemacht wird, tritt am 01.01.2011 voraussichtlich Verjährung ein.
Der Austritt aus dem Verein bewirkt andererseits nicht automatisch den Verfall der Forderung oder so etwas. Gegen die Forderung kann nur eingewandt werden, dass sie nicht richtig oder nicht vollständig erbracht wurde. Dafür ist der Sachverhalt aber zu dünn bzw. ich kenne mich mit Hundestammbäumen (den papiernen
) nicht wirklich aus, kann also nicht sagen, wie so etwas formal richtig auszusehen hat.
Ich hoffe, das hilft schon mal etwas weiter.
Gruß
Ewurscht
Guten Tag,
vielen Dank! Ja das mit der Verjährung habe ich mir nun auch schon gedacht. Ich frage mich nun weshalb ich für etwas bezahlen soll, was ich nie erhalten habe, denn auch bis heute liegt mir kein Stammbaum vor und da ich nicht mehr im Verein bin, benötige ich diesen auch nicht… Ich werde wieder berichten, wenn sich etwas tun sollte! Vielen Dank!!