Person A war bei Person B Wohnhaft gemeldet. In der Zeit hat Person A für Person B ein Vertrag eines Telefon bzw. Internetanbieters abgeschlossen. Person B nutzte aber alleine Telefon und Internet. Person B zahlte auch die Rechnungen.
Person A ist ausgezogen vor ca. 1 Jahr. Nun hat Person A ein Brief vom Gerichtsvollzieher bekommen das Person B die Rechnungen nicht gezahlt hat. Also ist eine erhebliche Summe offen Forderungen die nun Person A zahlen soll. Person B hat Person A nicht in Kenntniss gesetzt das Briefe in der vorrigen Wohnung für Person A ankamen. Somit hat Person A nie Mahnungen oder ähnliches von dem Anbieter erhalten sondern sofort ein Brief vom Gerichtsvollzieher wegen eidesstattliche Versicherung.
Person A war bei Person B Wohnhaft gemeldet. In der Zeit hat
Person A für Person B ein Vertrag eines Telefon bzw.
Internetanbieters abgeschlossen.
Warum tut er das?
Person B nutzte aber alleine
Telefon und Internet. Person B zahlte auch die Rechnungen.
Person A ist ausgezogen vor ca. 1 Jahr. Nun hat Person A ein
Brief vom Gerichtsvollzieher bekommen das Person B die
Rechnungen nicht gezahlt hat.
Wundert mich nicht.
Also ist eine erhebliche Summe
offen Forderungen die nun Person A zahlen soll. Person B hat
Person A nicht in Kenntniss gesetzt das Briefe in der vorrigen
Wohnung für Person A ankamen.
Hätte ich an B`s Stelle auch nicht gemacht.
Somit hat Person A nie Mahnungen
oder ähnliches von dem Anbieter erhalten sondern sofort ein
Brief vom Gerichtsvollzieher wegen eidesstattliche
Versicherung.
Für den Gläubiger sind die Mahnungen sehr wohl rausgegangen. Da er keine Reaktion auf seine Mahnungen erhalten hat, hat er halt einen Anwalt mit der Angelegenheit betraut, der dann eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt gestellt hat. Der Vertragspartner ist in jedem Fall Person A! Die Telefongesellschaft kann nicht wissen, das ein Dritter letztendlich den Anschluß nutzt.
Was kann Person A in dieser Situation machen???
Person A kann sich an den Gläubiger wenden und die Situation unter Benennung der Personalien von B schildern. Allerdings glaube ich nicht, dass er (der Gläubiger) sich darauf einlässt. Wenn Person B Pech hat, muss er wohl Zahlen. Wenn A ggf. beweisen kann, das es zwischen ihm und Person B Absprachen bezüglich der Bezahlung gegeben hat, kann er ggf. die Kosten von B zurückverlangen!
Abschließend kann ich nur sagen, dass man niemals für andere Personen irgendwelche Verträge abschließen sollte!
wenn wirklich bereits ein Gerichtsvollzieher zur Abgabe der EV geladen haben sollte, ist es leider viel viel zu spät um sich noch irgendwie zu wehren, da es bereits einen rechtskräftigenn vollstreckbaren Titel wahrscheinlich in Form eines Vollstreckungsbescheides geben dürfte.
Also würde man wohl zahlen müssen, oder die EV abgeben, was aber wegen Schufa und eigener Bankverbindung meistens nicht nahe zu legen wäre.