ich bin mir nicht ganz sicher, ob es sich bei dem Sachverhalt um Arbeitsrecht oder allgemeines Recht handelt - deshalb frage ich erst mal hier.
Die Situation ist die, ein ehemaliger Freiberufler hat noch offene Rechungen bei seinem ehemaligen Arbeitgeber. Diese hat er bereits viele Male vergeblich eingefordert, der AG meldet sich einfach nicht mehr.
Eine Klage will der FB möglichst vermeiden - einmal ist er nicht versichert, zum anderen liegt der Gerichtsstand sehr weit weg.
Wäre es jetzt günstiger, die Forderung über einen Mahnbescheid offiziell einzufordern? Aber bei Nichtbezahlung läuft das letztlich dann doch auch auf eine Klage hinaus, oder?
Oder sollte der FB erstmal zum Anwalt gehen und einen anwaltlichen Brief an den AG aufsetzen lassen - vielleicht reicht das ja schon?
Dann gäbe es ja noch die etwas härtere Methode - der FB schickt einen Schuldeneintreiber hin (die „Schwarzen Männer“), fände der FB sicherlich ganz lustig - diese Vorstellung, der AN wahrscheinlich weniger. Kann sowas auch für den FB Folgen haben?
Die Situation ist die, ein ehemaliger Freiberufler hat noch
offene Rechungen bei seinem ehemaligen Arbeitgeber.
Ähem, „Freiberufler“ haben keine „Arbeitgeber“,muss ich da mal als Freiberufler einwerfen…
Eine Klage will der FB möglichst vermeiden - einmal ist er
nicht versichert, zum anderen liegt der Gerichtsstand sehr
weit weg.
Vielleicht weiß der Auftraggeber das und lacht sich ins Fäustchen?
Wäre es jetzt günstiger, die Forderung über einen Mahnbescheid
offiziell einzufordern? Aber bei Nichtbezahlung läuft das
letztlich dann doch auch auf eine Klage hinaus, oder?
So isses.
Oder sollte der FB erstmal zum Anwalt gehen
Naja, das sowieso!
und einen
anwaltlichen Brief an den AG aufsetzen lassen - vielleicht
reicht das ja schon?
Vielleicht, man weiß es nicht! Hauptsächlich geht es da wohl um die Frage, ob der andere überhaupt zahlen kann. Wenn da keine Gefahr besteht, würde ich es mit der zunächst billigsten Variante,nämlich dem außergerichtlichen anwaltlichen Inkasso, probieren.
Dann gäbe es ja noch die etwas härtere Methode - der FB
schickt einen Schuldeneintreiber hin (die „Schwarzen Männer“),
fände der FB sicherlich ganz lustig - diese Vorstellung, der
AN wahrscheinlich weniger. Kann sowas auch für den FB Folgen
haben?
Die sind erstens nicht billiger und zweitens insofern gefährlich, als der Schuldner sich bedroht fühlen könnte - und zwar so, dass eine Strafbarkeit dabei rausspringt. Denn egal, ob alle beteuern, dass diese Inkassogesellschaften harmlos und „immer legal“ sind - auf den Opferhorizont kommt es an. Da wird der Freiberufler also schnell zum Anstifter.
Die Situation ist die, ein ehemaliger Freiberufler hat noch
offene Rechungen bei seinem ehemaligen Arbeitgeber. Diese hat
er bereits viele Male vergeblich eingefordert, der AG meldet
sich einfach nicht mehr.
Amtsgericht => Titel holen => Gerichtsvollzieher
Eine Klage will der FB möglichst vermeiden - einmal ist er
nicht versichert, zum anderen liegt der Gerichtsstand sehr
weit weg.
Klage von privat gegen Firma? Dann ist nach neuerer Handhabe der Gerichtsstand immer bei der „schwächeren“ Partei, dem Privatmenschen.
Klage von privat gegen Firma? Dann ist nach neuerer Handhabe
der Gerichtsstand immer bei der „schwächeren“ Partei, dem
Privatmenschen.
Abgesehen davon, dass das Gesetz weniger von Privatmensch und Firma denn von Unternehmer und Verbraucher redet (und im Beispielfall geht es um zwei Unternehmer), wäre es schon höchst interessant zu erfahren, woher diese „neuere Handhabe“ rührt. Gibt’s da was Schriftliches zu?
Die Situation ist die, ein ehemaliger Freiberufler hat noch
offene Rechungen bei seinem ehemaligen Arbeitgeber.
Ähem, „Freiberufler“ haben keine „Arbeitgeber“,muss ich da mal
als Freiberufler einwerfen…
Jo, stimmt schon - rein rechtlich gesehen müßte man wahrscheinlich eher vom „Auftraggeber“ sprechen, wobei natürlich „rechtlich“ und „wirklich“ manchmal etwas auseinanderliegen - es wird sich wohl um einen freudschen Verschreiber gehandelt haben.
Eine Klage will der FB möglichst vermeiden - einmal ist er
nicht versichert, zum anderen liegt der Gerichtsstand sehr
weit weg.
Vielleicht weiß der Auftraggeber das und lacht sich ins
Fäustchen?
deswegen war ja die Vorstellung der Schuldeneintreibung über einen „Schwarzen Mann“ eine zu verlockende Vorstellung - aber der FB wird das wohl eher lassen
Wäre es jetzt günstiger, die Forderung über einen Mahnbescheid
offiziell einzufordern? Aber bei Nichtbezahlung läuft das
letztlich dann doch auch auf eine Klage hinaus, oder?
So isses.
Oder sollte der FB erstmal zum Anwalt gehen
Naja, das sowieso!
und einen
anwaltlichen Brief an den AG aufsetzen lassen - vielleicht
reicht das ja schon?
Vielleicht, man weiß es nicht! Hauptsächlich geht es da wohl
um die Frage, ob der andere überhaupt zahlen kann. Wenn da
keine Gefahr besteht, würde ich es mit der zunächst billigsten
Variante,nämlich dem außergerichtlichen anwaltlichen Inkasso,
probieren.
Ich denke mal, es liegt weniger am „Können“, wohl eher am „Wollen“. Was verstehst du jetzt unter einem außergerichtlichen anwaltlichen Inkasso - einen offiziellen Brief vom Anwalt?
also das mit dem Gerichtsstand wäre für den FB mal ganz interessant - zählt denn ein Freiberufler als Privatperson in diesem Fall? Ist der Freiberufler dann nicht eher als Unternehmer/Firma zu sehen? Oder wie wird die „schwächere Partei“ definiert?
Wo steht das denn mit dem Gerichtstand - würde den FB sehr interessieren.
Danke dgu
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Wo steht das denn mit dem Gerichtstand - würde den FB sehr
interessieren.
Das steht ganz vorne in der ZPO, §§ 12 ff. Diese Geschichte mit einem besondern Gerichtsstand der „schwächeren Partei“ ist im ürbigen Humbug - gelinde ausgedrückt.