Offene Forderungen an den Arbeitgeber

Ich habe eine fristgemäße Kündigung vom Arbeitgeber erhalten, jedoch sind hier noch offene Forderungen von 2009 bis jetzt offen.Die Lohnzahlung verzögert sich auch fast um 1 bis 1und1/2 Monate!Ich habe ihm schriftlich eine Aufforderung zu den offenen Forderungen mit einer Frist gestellt.Was ist, wenn sich der Arbeitgeber nicht dazu äußert bzw.keine Zahlungen leistet?Welche Fristen habe ich?Ich habe keine Arbeitsrechtschutzversicherung!

Leider I’m urlaub

Ich habe eine fristgemäße Kündigung vom Arbeitgeber erhalten,
jedoch sind hier noch offene Forderungen von 2009 bis jetzt
offen.Die Lohnzahlung verzögert sich auch fast um 1 bis
1und1/2 Monate!Ich habe ihm schriftlich eine Aufforderung zu
den offenen Forderungen mit einer Frist gestellt.Was ist, wenn
sich der Arbeitgeber nicht dazu äußert bzw.keine Zahlungen
leistet?Welche Fristen habe ich?Ich habe keine
Arbeitsrechtschutzversicherung!

Hallo,
wenn sich der AG nicht zu den Zahlungsforderungen äußert, so hat er sie stillschweigend akzeptiert. Nun musst du sie nur noch durchsetzen. Dazu ist notfalls ein Vollstreckungsbescheid vom Gericht notwendig. Wichtig ist es durch Setzen einer Frist den AG in Verzug zu setzen. Für den Zeitram ab Fristende kannst du auch entsprechende Verzugszinsen beanspruchen.

Viel Erfolg

noch offene Forderungen von 2009 bis jetzt
Die Lohnzahlung verzögert sich auch fast um 1 bis
1und1/2 Monate!Ich habe ihm schriftlich eine Aufforderung zu
den offenen Forderungen mit einer Frist gestellt.Was ist, wenn
sich der Arbeitgeber nicht dazu äußert bzw.keine Zahlungen
leistet?Welche Fristen habe ich?

Hallo,
gehen Sie zum Arbeitsgericht. Es hilft Ihnen weiter, es entshen keine Kosten. Sie können auch mündlich Klage erheben.
Falls Sie nähere Informationen von mir haben wollen, teilen Sie mir Ihre Telefonnummer mit.
Viele Grüße
Martin

Ich würde mit den Unterlagen zum Arbeitsgericht gehen und um Hilfe bitten, dann wird der AG aufgefordert und die Sache wird komplett oder bis zu einem bestimmten Punkt ein Selbstläufer.

Hallo,

ich würde 3 Wege gehen.

  1. Geschäftsführung ansprechen
  2. Rechtsanwalt einschalten
  3. Krankenkasse über Zahlungsverzug befragen.

VG

Keine Rechtschutz! Wo möglich auch nicht in die Gewerkschaft. Gibt es einer Betriebsrat oder Personarat?

Also, wenn ich das richtig verstehe, das hast schon angeschrieben mit frist. Wenn deiner AG nicht darauf reagiert denn bleibt dir nicht anders übrig als durch einer Anwalt dagegen zu klagen!

Ich wird in deiner stelle ein tag nach deiner letzten arbeitstag einer Termin bei einer Anwalt machen. Gleich zeitig soll dann die Anwaltskanzerlei dir der papiere machen auf ‚Prozesskostenhilfe‘ weil du Arbeitslos bist!

Wenn du arbeitest nicht für einer riesen großen Konzern, dann einer Droh-brief von deiner Anwalt bewirkt wunder und siemlich bald solltest du deiner restlohn bekommen.

Irgend wo in BGB habe ich auch was gelsesen über fristen, Google mal nach, vielleicht findest du da was.

Sorry, mehr kann ich dir nicht Sagen.

Gruü

Jason

hallo, da kann ich leider nicht weiterhelfen.

Hallo,
bis jetzt hast Du doch alles richtig gemacht!!
Wenn Dein Arbeitgeber die Frist ohne zu zahlen verstreichen lässt, reichst Du Lohnklage beim Arbeitsgericht ein. Frist für Lohnklage beträgt 3 Jahre, bist also innerhalb der Frist. Du kannst auf der Geschäftsstelle Deine Klage zu Protokoll geben oder selbst verfassen. Bitte genau angeben wann, wieviel usw. Das ganze wird vom Gericht gerne in 2-facher Ausfertigung gesehen.
Du brauchst dafür keinen Anwalt. Ist es Dir aber lieber, nimm Dir einen Anwalt für Arbeitsrecht. Die Kosten wirst Du Deinem Arbeitgeber aufbrummen können.
Lass Dir nix gefallen und baldigen Erfolg.
Wenn Du begründen kannst, das Du das ausstehende Geld dringend brauchst (Miete, Lebenshaltungskosten , Unterhalt etc.) kannst Du auch eine Eilklage beantragen. Wird in der Regel in zwei bis drei Wochen bearbeitet.
Gruß
fragmich46

Hallo, eine Frist innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung
sollte eingehalten werden. Eine juristische Unterstützung lohnt sich auch ohne
Versicherung. Viele Grüße

Hallo,

ich würde ihm eine realistische Frist von 3 Wochen setzen und gleichzeitig mitteilen, dass ich das Ganze nach Verstreichen gerichtlich betreiben lasse., In diesem Fall ist der Anwalt unumgänglich.

Gruss
gorbes

Hallo,

Du wirst die Forderungen einklagen müssen.
Im Übrigen steht es Dir u. U. zu, selbst dem Arbeitgeber fristlos zu kündigen, wenn er so lange mit der Lohnzahlung im Rückstand ist. Dir bleibt nichts anderes übrig, als einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zu nehmen.
MfG wannsee

Hallo ,

Wenn du keine Rechtsschutzversicherung hast , kannst du dein AG trotzdem verklagen ( kommt darauf an , was du Netto verdienst , wie viele Personen zu zur Unterhalt verpflichtet bist ( Ehefrau , Kinder ) . es könnte ein Beratungsschein beantragt werden ).
Ich fürchte , der einziger Weg , dein AG zur Zahlung zu zwingen geht über’s Arbeitsgericht .
Gruss .

Wenn man die offenen Forderungen genau nachweisen kann(in diesem Fall warscheinlich Dienst-oder Arbeitsplan, schriftlich)und man dem Arbeitgeber eine Frist von 14 Tagen eingeräumt hat um das nochmal zu prüfen und zu überweisen, bis dahin aber nichts geschehen ist, dann ab zum Anwalt, auch ohne Versicherung.
Die Kosten wird der Anwalt gleich mit auf die Forderung setzen.

Hallo

Das hängt vom Betrag ab. Würde aber einen Anwalt aufsuchen, ansonsten muss er binnen 14 Tagen nach eingang der Forderung schriftlich per Einschreiben, eine Rückmeldung geben.

Das ist so die allg. behördliche Regel.