Offene Forderungen nach Insolvenzverfahren

Folgender fiktiver Fall:

Mieter Bernd hat von Hausverwaltung Brot Ende 2008 eine Heizkostennachzahlung von 850 Euro erhalten. Da die Heizanlage defekt war, hat Mieter Bernd diese nach Absprache mit dem Mieterbund beanstandet. Der Brief mit der Beanstandung kam jedoch mit dem Vermerk „Firma unter der angegebenen Adresse nicht zu ermitteln.“ zurück.

Mieter Bernd erfuhr durch eigene Recherche, dass die Hausverwaltung Brot Insolvenz angemeldet hat.

Nun, knapp drei Jahre später - Bernd ist längst umgezogen -, erhält Mieter Bernd plötzlich eine Zahlungserinnerung von Hausverwaltung Brot. Mieter Bernd weiß, dass die Forderung nicht verjährt ist, wundert sich aber, dass die Forderung nicht von den Insolvenzverwaltern eingetrieben wurde.

Erstaunlicherweise schreibt ihm Hausverwaltung Brot sogar: „Falls Sie die entsprechenden Beträge bereits an die Insolvenzverwalter Fury und Lassie bezahlt haben, bitte ich Sie, mir die entsprechenden Überweisungsbelege zukommen zu lassen.“

Nun fragt sich Mieter Bernd, ob eine solche Einforderung von Altforderungen nach einem Insolvenzverfahren rechtens ist. Zumindest erscheint ihm die Sache ein wenig seltsam.

An die Rechtskundigen unter Euch: Was würdet ihr Bernd raten?

Bernd könnte sich unter ‚insolvenzbekanntmachungen.de‘ schlau machen, wer Insolvenzverwalter der Hausverwaltung Brot ist und sich an diesen wenden.

Mieter Bernd hat von Hausverwaltung Brot Ende 2008 eine
Heizkostennachzahlung von 850 Euro erhalten. Da die Heizanlage
defekt war, hat Mieter Bernd diese nach Absprache mit dem
Mieterbund beanstandet. Der Brief mit der Beanstandung kam
jedoch mit dem Vermerk „Firma unter der angegebenen Adresse
nicht zu ermitteln.“ zurück.

Nun, knapp drei Jahre später - Bernd ist längst umgezogen -,
erhält Mieter Bernd plötzlich eine Zahlungserinnerung von
Hausverwaltung Brot. Mieter Bernd weiß, dass die Forderung
nicht verjährt ist, wundert sich aber, dass die Forderung
nicht von den Insolvenzverwaltern eingetrieben wurde.

Mieter Bernd hat ja nun die aktuelle Adresse der Hausverwaltung und kann seine Rechnungsrüge von damals anbringen. Alternativ kann Mieter Bernd auch nix tun und darauf hoffen, dass im Chaos der Insolvenz die Forderung verjährt.