Hallo zusammen,
angenommen, ein hauptberuflicher selbstständiger Übersetzer (als Einzelunternehmer) hat mehrere Forderungen aus erbrachten Leistungen, bei denen ein Zahlungseingang nicht mehr zu erwarten ist.
Könnten diese Forderungen am Ende des Jahres bei der Steuererklärung irgendwie als Verlust (oder wie auch immer) deklariert werden, um das zu versteuernde Einkommen zu verringern?
Danke und Gruß
(Woly)