Hallo zusammen
Wie kann sich wohl jemand bei folgendem Fall absichern an sein Geld zu kommen ?
Jemand kauft eine Eigentumswohnung in einem 2 Familienhaus. Es besteht also eine Eigentümergemeinschaft, da z.B. eine gemeinsame Heizung, Hausstrom und Gemeinschaftsgrundstück existiert. Die zweite Partei ist inzwischen so etwas von Pleite, das sie ein Teil nach dem anderen verkauft um zu überleben. Leider sieht die Partei (die nicht Pleite ist) keinen einzigen Cent und alle Schreiben/Anfragen bzgl. der offenen Zahlungen (Nebenkosten/Reparaturen) bleiben unbeantwortet.
Die Wohung des Zahlungsunfähigen wird bestimmt bald verkauft und die andere Partei hat ein Vorkaufsrecht.
Dann kann man sicherlich die offenen Forderungen vom Kaufpreis abziehen.
Was aber, wenn der Zahlungsunfähige einen privaten Konkurs anmeldet ?
Durch das Insolvenzrecht verliehrt der andere Eigentümer sein Vorkaufsrecht. Kann er sich nur in der Schlange der Gläubiger anstellen und wahrscheinlich leer ausgehen, oder gibt es eine Möglichkeit diese Gelder doch zu erhalten ?
Gehen wir mal davon aus, das offensichtlich irgendwie immer wieder Geld da ist, da z.B. der Strom nach Besuchen der Stadtwerke nicht abgedreht wurde, der Computer via DSL den ganzen Tag mit dem Internet verbunden ist und eine Stange Zigaretten nach der Anderen konsumiert wird.
Gruß
Ralf