bei folgenden Fragen habe ich auch in der Fachliteratur widersprüchliche Angaben oder schwammige Formulierungen gefunden und würde gerne wissen, ob das jemand sicher weiss:
Kleinunternehmerregelung. Kann man nur zwei Jahre lang Kleinunternehmer sein oder ist das theoretisch lebenslang möglich, solange der Umsatz in dem angegebenen Rahmen bleibt?
Umsatzsteuer bei Kleinunternehmern. Ist es wahr, dass man auch wenn man keine Umsatzsteuer ausweist und entsprechend auch keine bezahlte absetzt, man trotzdem eine Umsatzsteuererklärung einmal im Jahr machen muss?
Freiberufler und Umsatzsteuer. Werden Freiberufler auch ab einem bestimmten Umsatz Umsatzsteuerpflichtig? Nur ganz bestimmte Freiberufler wie Heilpraktiker nicht, aber andere wie Journalisten schon?
Kleinunternehmerregelung vs Vollgewerbe. Wenn man auf den Kleinunternehmerstatus verzichtet, liegen dann die Unterschiede nur darin, dass man sich mit der Umsatzsteuer rumschlagen muss oder ändert sich sonst in der Buchhaltung noch etwas? Also kann dann beispielsweise trotzdem bei geringem Umsatz eine EÜR ohne den amtlichen Vordruck gemacht werden?
Kleinunternehmer vs. Kleingewerbetreibender
Servus,
Kleinunternehmerregelung. Kann man nur zwei Jahre lang
Kleinunternehmer sein oder ist das theoretisch lebenslang
möglich, solange der Umsatz in dem angegebenen Rahmen bleibt?
Umsatzsteuer bei Kleinunternehmern. Ist es wahr, dass man
auch wenn man keine Umsatzsteuer ausweist und entsprechend
auch keine bezahlte absetzt, man trotzdem eine
Umsatzsteuererklärung einmal im Jahr machen muss?
Ja, das ist wahr. Die USt-Erklärung besteht dann aus zwei Zahlen, die beide auf der allerersten Seite einzutragen sind: Umsatz im Kalenderjahr und Umsatz im Vorjahr. Feddisch.
Freiberufler und Umsatzsteuer. Werden Freiberufler auch ab
einem bestimmten Umsatz Umsatzsteuerpflichtig?
Es gibt überhaupt keine USt-Befreiung, die an eine bestimmte Umsatzhöhe geknüpft ist. Der Begriff des freien Berufes stammt aus dem Einkommensteuergesetz (§ 18 Abs 1 EStG), nicht aus dem Umsatzsteuergesetz. Auch nur extrem wenige USt-Befreiungen sind an das Unternehmen oder den Unternehmer geknüpft (z.B. USt-Befreiung für Umsätze der Deutschen Post im Briefverkehr). Praktisch alle USt-Befreiungen hängen vom Umsatz ab, nicht vom Unternehmer. So kann z.B. ein Arzt, der gleichzeitig eine Praxis betreibt, Fachliteratur veröffentlicht, Gutachten erstellt und Provisionen für Arzneimittelwerbung erhält, ohne weiteres steuerfreie und steuerpflichtige Umsätze als ein und derselbe Unternehmer ausführen.
Kleinunternehmerregelung vs Vollgewerbe. Wenn man auf den
Kleinunternehmerstatus verzichtet, liegen dann die
Unterschiede nur darin, dass man sich mit der Umsatzsteuer
rumschlagen muss oder ändert sich sonst in der Buchhaltung
noch etwas? Also kann dann beispielsweise trotzdem bei
geringem Umsatz eine EÜR ohne den amtlichen Vordruck gemacht
werden?
Die Begriffe werden öfter mal durcheinandergewürfelt. Der Kleinunternehmer ist ein Begriff aus dem UStG, der nur im Zusammenhang USt eine Rolle spielt. Der Kleingewerbetreibende kommt aus dem HGB, und er hat auf steuerliche Verpflichtungen bloß dort eine Wirkung, wo es um die Führung von Büchern und die Erstellung von Jahresabschlüssen geht. Er ist aber ganz anders definiert als der Kleinunternehmer, und es gibt auch keine „Gewerbeanmeldung als Kleinunternehmer“, egal wie oft das von egal welchen Flachschippen wiederholt wird. Wieder eine andere Baustelle ist die Nichtbeanstandung von ESt-Erklärungen ohne Anlage EÜR: Hier ist eher zufällig eine der beiden (ja, es sind zwei) Kleinunternehmergrenzen aus dem UStG verwendet. Einen definierten Begriff hierzu gibts nicht, weil es sich hier nicht um eine Rechtsnorm handelt, sondern um Verwaltungspraxis.