Ich bekomme HartzV, bin vor 4Jahren in eine neue Wohnung gezogen habe aus der alten Wohnung noch eine alte Gasagrechnung offen ,das Arbeitsamt hat die Übernahme abgelehnt.
Was kann ich tun?
Ich bekomme HartzV, bin vor 4Jahren in eine neue Wohnung
gezogen habe aus der alten Wohnung noch eine alte
Gasagrechnung offen ,das Arbeitsamt hat die Übernahme
abgelehnt.
Was kann ich tun?
Arbeitsamt um ein Darlehen bitten? Ratenvereinbarung schließen? Jemand anders suchen, der bereit ist, Finanzmittel zur Verfügung zu stellen?!
bei 4 jahren? ich würde mal die verjährung prüfen…
bei 4 jahren? ich würde mal die verjährung prüfen…
Wozu? Die Forderung aus 2011 ist erst am 01.01. kommenden Jahres verjährt: §§ 195, 199 BGB.
G imager
bei 4 jahren? ich würde mal die verjährung prüfen…
Nur zu. Zu welchem Ergebnis kommst Du?
das fakten fehlen, wenn man vor 4 jahren umgezogen ist, kann es keine forderung für das jahr 2011 geben.
die frage ist eher, was stimmt, die 4 jahre oder die 2011. daher die antwort, wenn die forderung 4 jahre alt ist, die verjährung prüfen
Von 2011 - 2014 sind irgendwie 4 Jahre. Dass das juristisch anders zu zählen ist, steht auf einem anderen Blatt.
vnA
Hallo,
das fakten fehlen, wenn man vor 4 jahren umgezogen ist, kann
es keine forderung für das jahr 2011 geben.
Die Abrechnung von 2010 wurde 2011 erstellt? Es wurden nach dem Auszug noch Schäden behoben? Das ‚vor 4 Jahren umgezogen‘ war großzügig gerundet? Die Wohnung stand nach dem Umzug noch eine Weile leer?
Niemand weiß es genau - außer dem Fragesteller. ‚Kann keine Forderungen geben‘ ist jedenfalls falsch.
Gruß
Rübe
das fakten fehlen, wenn man vor 4 jahren umgezogen ist, kann
es keine forderung für das jahr 2011 geben.
Auch wenn Du bezweifelst, dass das sein kann , ist es laut Posting ja ganz offensichtlich so.
Gründe gäbe es so einige…
also wenn schon besserwissen, dann richtig, es steht hier eindeutig, das es keine forderung FÜR das jahr 2011 geben kann, nicht das es keine foderung AUS dem jahr 2011 geben kann.
wo steht den, das es eine forderung für das jahr 2011 gibt? da steht nur AUS
wenn man von 1.11 bis 12.14 zählt, aber mal ehrlich, wer macht das schon? ich glaub hier biegst du dich schon etwas arg
Ich rede gerade nicht von 48 Monaten sondern - so wie es von Otto Normalbürger gerne genutzt wird - von 4 Jahren: 2011-2012-2013-2014. Dass da ganze Jahre und Teiljahre dazwischen sind und damit die Anzahl der Monate unter 48 bleibt, wird aus Einfachkeitsgründen ja gerne vernachlässigt.
vnA
das darfst du auch, aber in der juristerei rechnet man nicht mit teiljahren
Hallo,
also wenn schon besserwissen, dann richtig,
momentan habe ich nicht ‚bessergewusst‘, sondern Dir nur ein paar Denkanstöße gegeben.
Scheint aber nicht wirklich geholfen zu haben. Statt einer Antwort kommen von Dir nur patzige Kommentare.
Nunja, jeder hat so sein Hobby. Deins kennen wir ja jetzt, meins ist übrigens Computerspielen.
Gruß
Rübe
Hallo,
wo steht den, das es eine forderung für das jahr 2011 gibt? da
steht nur AUS
Hast Du mir weiter unten auch schon geschrieben. Zitier doch einfach mal die Stelle des UP, aus der Du diese Information bezogen hast. Ich finde da gar nichts.
Gruß
Rübe
Hallo,
wo steht den, das es eine forderung für das jahr 2011 gibt? da
steht nur AUSHast Du mir weiter unten auch schon geschrieben. Zitier doch
einfach mal die Stelle des UP, aus der Du diese Information
bezogen hast. Ich finde da gar nichts.
Hi,
echt nicht? Ich würde es mal mit der Überschrift versuchen, denn dort steht eindeutig:
Offene Gasagforderung aus dem Jahre 2011
*Schulterzuck*
Gruß
Tina
Dass das juristisch anders zu zählen ist, steht auf einem anderen Blatt. … mehr auf http://w-w-w.ms/a5ew7a
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vnA
denkanstöße? einfach mal den sachverhalt ignoriert passt da besser…
die juristerei ist da sehr genau, mit dem von dir vorgeschlagen raten oder der sachverhaltsbeugung macht man einfach alles falsch