Der VM hat bei dem Hinweis,
daß der Türschließer angebracht wird, auch den Punkt
angegeben, daß keine fremden Personen Zugang haben und hier
extra nochmals aufgeführt siehe Mietvertrag!
Damit keine Fremden UNBEFUGT Zugang erhalten. Anders formuliert ist das missverständlich und im Zweifel unwirksam.
Schon mal was davon gehört, daß jemand so was (Tür aufmachen /
aufstehen lassen) zwanghaft oder aus Glaubensgründen (was
naheliegender ist - bitte nicht mißverstehen) macht?
Nö. Aus Glaubensgründen? Erklär mal.
Wie schon erwähnt, wurde der VM in 2 Schreiben auch über
Zeitpunkte informiert, wann was passiert.
Was passiert denn dann? offenbar gar nichts, was die leute irgendwie kratzen würde.
wie geschrieben, das was gemacht wird, hat mit Lüften nix mehr
zu tun.
Was ist dann der Grund?
Ob vergessen wurde, den Türknopf wieder umzustellen, um die
Tür nicht mehr aufdrücken zu können, ist nicht
nachvielziehbar.
War die tür dabei geschlossen, oder auf und verkeilt? Das Vergessen des Umstellen eine solchen Hebels ist sicher nicht mal ein Abmhanungsgrund. Das Offenstehenlassen vielleicht schon.