Hallo zusammen!
Was wäre wenn jemand sein Mietverhältnis gekündigt hat z.B. 15.01.2008, ordnungsgemäß die Wohnung übergeben hat, aber die Kaution noch immer nicht erhalten hat.
Damaliger Ablauf wäre wie folgt, der Mieter hat den Vermieter nie pers. kennengelernt. Die Vermittlung ging über einen Markler. Diesem wurde damals auch die Kaution bar bezahlt im Auftrag vom Vermieter solle er diese auch verwalten.
Eine Quittung hat der Mieter nicht, Übergabe des Geldes ist unter 2 Zeugen passiert. Und die gezahlte Kaution ist im Mietvertrag festgehalten.
Was wäre wenn jetzt der Markler sagt das er nicht weiß wo das Geld geblieben ist. Mieter und Vermieter total ratlos sind, telefonisch und schriftlich blockt der Markler total ab. Hat der Mieter rechtlich Chancen? Reicht der Mietvertrag und die zeugen? Oder wäre er selbst schuld, weil er dammals naiverweise keine Quittung verlangt hat? Wenn der ahnungslose Mieter jetzt keine Rechtschutzversicherung hat, welchen rechtlichen Weg sollte er dann wählen? Ein Mahnverfahren? Wie würde das gehen? Eine Anzeige bei der Polizei? Und an wenn richtet jetzt der Mieter die Forderung. An den Vermieter, obwohl dieser das Geld nie gesehen hat? Oder könnte man dem Markler direkt an den Kragen?
Bin gespannt auf Eure Meinungen!
Grüße,
Chiara
Hallo,
der Vermieter kann die Kaution bis zu 6 Monate bzw. anteilig wenn NK Nachzahlungen zu erwarten sind bis zur Endabrechnung einbehalten.
Schon mal beim VM nachgefragt?
Der VM ist übrigens verpflichtet die Kaution anzulegen.
Mehr über die Mietkaution hier in Teil 1 und 2
http://www.mieterschutzbund-berlin.de/8_3_1.html
Gruß
Maja
Hallo
wie schon gesagt, bis 6 Monate hat der VM Zeit die KT auszuzahlen, oder ggf. für die NK-Nachzahlung zurück zu behalten wenn er weiß, dass die den KT-Betrag ausmacht oder übersteigt.
Man könnte dem Makler (unter Berufung auf 2 Zeugen) eine Frist zur Auszahlung inkl. Zinsen geben und ihn darauf hinweisen, dass, wenn die Zahlung nicht erfolgt, er erklären möchte ob es ggf. aus obigen Gründen zurückbehalten wird.
Ist dies nicht der Fall, könnte man dem Makler eine Anzeige wegen Veruntreuung in Aussicht stellen, evtl. gemeinsam mit dem Vermieter und diese auch durchziehen.
Hallo Chiara,
Damaliger Ablauf wäre wie folgt, der Mieter hat den Vermieter
nie pers. kennengelernt. Die Vermittlung ging über einen
Markler. Diesem wurde damals auch die Kaution bar bezahlt im
Auftrag vom Vermieter solle er diese auch verwalten.
Eine Quittung hat der Mieter nicht, Übergabe des Geldes ist
unter 2 Zeugen passiert. Und die gezahlte Kaution ist im
Mietvertrag festgehalten.
Der Vermieter ist dein Vertragspartner. An den musst du dich wenden. Nach Ablauf der genannten Fristen.
Reicht der Mietvertrag und die
zeugen?
Ich denke schon.
Und an wen
richtet jetzt der Mieter die Forderung. An den Vermieter
Na sicher.
obwohl dieser das Geld nie gesehen hat?
Kann dich nicht interessieren.
Oder könnte man dem
Makler direkt an den Kragen?
Weshalb du? Der Vermieter.
Gruß
Der Franke
Hallo
Und an wen
richtet jetzt der Mieter die Forderung. An den Vermieter
Na sicher.
obwohl dieser das Geld nie gesehen hat?
Kann dich nicht interessieren.
Man muss doch auch sagen, wenn der Vermieter sich damals nicht drum gekümmert hatte, dass die Kaution in seinen Besitz kommt, dann hat er doch selber die Sache verschlampt.
Dafür kann er den Mieter jetzt nicht von Hinz nach Kunz schicken, um die Geschäfte des Vermieters zu erledigen.
Viele Grüße
Simsy