Moin!
Ist es zulässig, ein an einer Holzverkleidung verlegtes Kabel mit einer Lüsterklemme zu verbinden, und diese dann offen zugänglich liegen zu lassen(nicht in einer Dose oder so). An dem Kabel ist eine Schreibtischlampe angeschlossen, dessen Kabel mit Kabelschellen an der Verkleidung etlang verlegt ist. Es hat am anderen Ende einen Stecker, der in einer schaltbaren Dose steckt.
Ist diese Dose gemäß gültigen Vorschriften zulässig?
Eine Nennung der entsprechenden Vorschriften währe vorteilhaft, da ich diese Problematik bewerten soll.
Danke im Voraus!
LG, Willy