Offene Lüsterklemmen zugelassen?

Moin!

Ist es zulässig, ein an einer Holzverkleidung verlegtes Kabel mit einer Lüsterklemme zu verbinden, und diese dann offen zugänglich liegen zu lassen(nicht in einer Dose oder so). An dem Kabel ist eine Schreibtischlampe angeschlossen, dessen Kabel mit Kabelschellen an der Verkleidung etlang verlegt ist. Es hat am anderen Ende einen Stecker, der in einer schaltbaren Dose steckt.

Ist diese Dose gemäß gültigen Vorschriften zulässig?

Eine Nennung der entsprechenden Vorschriften währe vorteilhaft, da ich diese Problematik bewerten soll.

Danke im Voraus!

LG, Willy

Moin!

Ist es zulässig, ein an einer Holzverkleidung verlegtes Kabel
mit einer Lüsterklemme zu verbinden, und diese dann offen
zugänglich liegen zu lassen(nicht in einer Dose oder so). An
dem Kabel ist eine Schreibtischlampe angeschlossen, dessen
Kabel mit Kabelschellen an der Verkleidung etlang verlegt ist.
Es hat am anderen Ende einen Stecker, der in einer schaltbaren
Dose steckt.

Ist diese Dose gemäß gültigen Vorschriften zulässig?

Gehts nun um eine Dose oder um offene Lüsterklemmen? Da die Dose nicht näher beschrieben ist, lass ich sie hier mal weg.

Eine Nennung der entsprechenden Vorschriften währe
vorteilhaft, da ich diese Problematik bewerten soll.

Also die VDE Ordner werd ich jetzt nicht wälzen, muß auch mal was arbeiten.

Einfach aus der Vernunft heraus:

Nein eine offene Lüsterklemme ist nicht zulässig, weil:

nur Basisschutz vorhanden ist, die zusätzliche Schutzisolation um die Adern fehlt.

keine Zugentlastung vorhanden ist, die Adern möglicherweise noch auf Zug in den Klemmen belastet werden.

eine Klemme in einer „Umhüllung“ sein muß.

der gesunde Technikerverstand dagegen spricht, auch ohne eine Norm zu zitieren.

Hans

Guten Tag,

der gesunde Technikerverstand dagegen spricht, auch ohne eine
Norm zu zitieren.

Leider handelt es sich um ein öffentliches Gebäude, und die Gebäudeverantwortlichen haben schon mal einen Elektriker „im vorbeigehen“ gefragt, ob das so OK ist, und der hat gesagt: „Das passt schon…“
Daher brauche ich eine Grundlage, auf der ich meine Argumente stützen kann, und da währe ein VDE-Zitat schon super!

Aber ich halte die Sache in diesem Zustand auch für nicht ausreichend…

Zur Dose: Nein. Es ist in keiner Dose, sondern ist offen an eine Holzverkleidung mit Kabelschellen genagelt. Die Schrauböffnungen der Lüsterklemme sind in Richtung Holzwand.

Danke!

Willy

Zur Dose: Nein. Es ist in keiner Dose, sondern ist offen an
eine Holzverkleidung mit Kabelschellen genagelt. Die
Schrauböffnungen der Lüsterklemme sind in Richtung Holzwand.

Klemmen müssen in Dosen, für Netzleitungen sind Basisisolierung und Zusatzisolierung Pflicht.

Normennummer kenne ich nicht.

Aber kurz:
Nein, sowas „passt“ nicht.

Eine simple Mini-Abzweigdose - z.B. die hier:

http://www.spelsberg.de/index.php?id=74&L=0

(die Q4-L)

hilft.

Zudem lese ich gerade erst „Holzwand“.
Offene Verbindungsklemmen auf Holz sind nach VDS unzulässig.
So dürfte z.B. ein auf Putz Schalter nicht auf Holz montiert werden, wenn er nach hinten offen ist.

Hallo Willy.
Der Berührungsschutz ist nicht gegeben und das sollte ausreichen.

Bei der Verlegung auf einer Holzkonstruktion, weise zusätzlich auf die mögliche Erwärmung bei mangelhaften Kontaktstellen in Folge von Übergangswiderständen hin und empfehle als Literatur z.B. die:

VDE 0100, Bbl 5 1995-11 DIN VDE 0100 Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V - Maximal zulässige Längen von Kabeln und Leitungen unter Berücksichtigung des Schutzes bei indirektem Berühren.

VDE 0100, Teil 410 2007-06 DIN VDE 0100-410 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 4-41: Schutzmaßnahmen – Schutz gegen elektrischen Schlag.

Erwarte aber nicht dass auf eine unsachgemäße Lüsterklemme eingegangen wird.
Gruß
noge

So dürfte z.B. ein auf Putz Schalter nicht auf Holz montiert
werden, wenn er nach hinten offen ist.

Ist der Grund dafür nur Brandschutz, oder gibt es noch andere Gründe
für dieses Verbot?