Offene Miete, nichteinhaltung Geschaeftskuendigung

Liebe/-r Experte/-in,
Guten Tag,
habe letztes Jahr meinen Laden in Sizilien an einen deutschen Friseur vermietet. Jetzt am 7. Maerz hat er die 3 Monatskuendigung schriftlich ausgesprochen, diese endet am 14. Juni. Im April hat er noch keine Miete bezahlt, hat er auch nicht vor, und er wird bevor die Kuendigung auslauft nach Deutschland umziehen. Kaution hat er nur die haelfte von 3 Monatsmieten hinterlegt, diese werde ich um den Laden wieder in Ordnung zu bringen brauchen, wie es im Vertrag steht soll er den Laden so verlassen wie angetroffen. Er hat in Deutschland Vergleich angemeldet bevor er nach Sizilien gekommen ist. Man hat ihn zwischenzeitlich nach Deutschland zurueckgerufen wegen anderer Schulden, er selbst erzaehlte mir wenn er diese nicht bezahle kommt er wegen Betrug und Unterschlagung dran. Ich bin in meiner Gutmuetigkeit bestraft worden er kam ohne einen Pfennig und ohne Unterlagen hier an, habe die ganzen Behoerdengaenge usw. fuer ihn erledigt und moechte jetzt wissen wie ich ihn zum Zahlen bringen soll bevor er auf und davon ist.
Ich bitte Sie mir zu helfen. Im voraus vielen Dank
Mit freundlichen Gruessen
Tina

Hallo Tina,
tut mir leid, aber da kann ich Dir nicht helfen.
Vorschlag: Such mal jemanden, der sich im (internationalen) Zivilrecht auskennt.
Freundlichst
Schiebedach
(Klaus)

Danke - kann ich nicht besntworten

Sehr geehrte Dame,

wenn Sie ein so konkretes mietrechtliches Problem haben, sollten Sie nicht über dieses Portal Hilfe suchen, sondern am besten direkt einen Anwalt aufsuchen. Ich gehen hier sogar davon aus, dass der Vertrag nach italienischem Recht zu bewerten ist. Damit sollten Sie sich an einen italienischen Anwalt wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Nicolai Kutz
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

www.kapitalanwalt.de

Guten Tag,

wenn jemand natürlich kein Geld hat, auch keine Aussicht besteht, dass er welches erlangt, ist es schwierig Zahlung zu erwirken.
Eine Drohung der Einleitung strafrechtlicher Schritte hilft aber bedingt.
Es wäre aber zu klären, inwieweit er bereit ist, überhaupt was zu zahlen. Es ist auch zu klären, ob man nicht seine Einnahmen pfänden kann, denn er betreibt wohl den Laden noch 3 Monate.
Darüberhinaus sollten Sie ihr außerordentliches Kündigungsrecht ausüben und den Mietvertrag sofort beenden.

MfG
aus Bayreuth

michael-sack

Hier ist es schwer eine Antwort zu geben, da nach dem bisher mitgeteilten Sachverhalt schon nicht klar ist, ob deutsches oder italienisches Recht zur Anwendung kommt.

Zu italienischem Recht kann ich keinerlei Auskunft geben, aber auch dort wird es so sein, daß man zunächst ein Gerichtsurteil oder ähnliches braucht, daß vollstreckt werden muß. Da es wahrscheinlich schon bei der Zustellung gerichtlicher Schreiben (welcher Wohnsitz) zu Schwierigkeiten kommt und Vermögen beim Mieter wohl auch nicht vorhanden ist, ist das nicht sehr erfolgversprechend.

Daher wird es wahrscheinlich das beste sein, den Mieter schnellstmöglich zur Übergabe des Ladens zu bewegen und den Laden schnell (noch vor Ablauf der Kündigungsfrist) weiter zu vermieten, damit der Ausfall möglichst gering bleibt.

Hallo!

Ihre Chancen sind nicht die besten. Auf legalem Weg kommen Sie ohne Mitwirkung des Schuldners nur über ein Gericht an einen sogenannten Vollstreckungstitel, mit dem Sie den Gerichtsvollzieher in Marsch setzen können, und auch der kann nur etwas holen, wenn noch etwas da ist. Außerdem dauert das gerichtliche Verfahren mindestens einige Wochen, schnell geht da wenig. Nur wenn Sie glaubhaft machen können, daß sich jemand ins Ausland abzusetzen droht und Vermögen beiseite schaffen will, könnte man an eine Arrestverfügung im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes denken. Dazu sollten Sie sich von einem Anwalt beraten lassen, allerdings lohnt sich auch das nur, wenn noch irgendwo Vermögen vorhanden ist. Was Sie selbst tun können, ist, einen Mahnbescheid zu beantragen. Das geht in der Regel auch online bei dem Gericht, das in Ihrem Bundesland für Mahnverfahren zuständig ist, oder mit einem Vordruck, den man kaufen oder downloaden kann.

Hallo,

habe letztes Jahr meinen Laden in Sizilien an einen deutschen
Friseur vermietet. Jetzt am 7. Maerz hat er die 3
Monatskuendigung schriftlich ausgesprochen, diese endet am 14.
Juni. Im April hat er noch keine Miete bezahlt, hat er auch
nicht vor, und er wird bevor die Kuendigung auslauft nach
Deutschland umziehen. Kaution hat er nur die haelfte von 3
Monatsmieten hinterlegt, diese werde ich um den Laden wieder
in Ordnung zu bringen brauchen, wie es im Vertrag steht soll
er den Laden so verlassen wie angetroffen. Er hat in
Deutschland Vergleich angemeldet

was soll das heissen? Was für ein Vergleich? oder meinten sie Insovenz?

bevor er nach Sizilien
gekommen ist. Man hat ihn zwischenzeitlich nach Deutschland
zurueckgerufen wegen anderer Schulden, er selbst erzaehlte mir
wenn er diese nicht bezahle kommt er wegen Betrug und
Unterschlagung dran. Ich bin in meiner Gutmuetigkeit bestraft
worden er kam ohne einen Pfennig und ohne Unterlagen hier an,
habe die ganzen Behoerdengaenge usw. fuer ihn erledigt und
moechte jetzt wissen wie ich ihn zum Zahlen bringen soll bevor
er auf und davon ist.
Ich bitte Sie mir zu helfen. Im voraus vielen Dank
Mit freundlichen Gruessen
Tina

Ich rate schleunigst dazu, einen Anwalt einzuschalten, weil es diverse Dinge zu klären gilt, die sich im Forum ohne Unterlagen nicht geklärt werden können.

Gruß
cosis

Hallo,
ehrlich gesagt sehe ich da wenig Chancen. Du kanst wirklich nur Mahnung der offenen Miete mit Fristsetzung schreiben, danach Mahnbescheid und Vollsteckungsbescheid beantragen (ist allerdings mit Kosten verbunden), so hast Du immerhin 30 Jahre einen Titel, aus dem Du vollstrecken kannst.
Hier ist wirklich Deine Gutmütigkeit ausgenutzt worden, wie sie im Buche steht. Rechtlich gesehen: Erfolg gleich NULL!
Wenn er schon Inso oder Vergleich angemeldet hat, kann er Zahlungen nicht leisten; hier bleibt nur: Sichere auf jeden Fall Deinen Ansprich! Aber Achtung: Du musst ihn die nächsten 30 Jahre beobachten (ob er Einkommen hat/Vermögen usw.), damit Du aus dem Vollstreckungsbescheid überhaupt auch vollstrecken kannst. Oder aber: beauftrage eine Inkassofirma: die übernimmt dann die Arbeit für Dich, kostet allerdings auch (erkundigungen einholen).
Ich denke aber, um weitere Kosten für Dich zu vermeiden: hake es ab als Erfahrung: nie mehr etwas ohne Vertrag, Sicherheiten usw.
Betrug lauert leider überall.
Sorry und Dir viel Glück !!!

Hallo Tina,
buche es als „Erfahrung“ aus, da ist wohl nichts mehr zu hohlen.

MfG
Liebe/-r Experte/-in,
Guten Tag,
habe letztes Jahr meinen Laden in Sizilien an einen deutschen
Friseur vermietet. Jetzt am 7. Maerz hat er die 3
Monatskuendigung schriftlich ausgesprochen, diese endet am 14.
Juni. Im April hat er noch keine Miete bezahlt, hat er auch
nicht vor, und er wird bevor die Kuendigung auslauft nach
Deutschland umziehen. Kaution hat er nur die haelfte von 3
Monatsmieten hinterlegt, diese werde ich um den Laden wieder
in Ordnung zu bringen brauchen, wie es im Vertrag steht soll
er den Laden so verlassen wie angetroffen. Er hat in
Deutschland Vergleich angemeldet bevor er nach Sizilien
gekommen ist. Man hat ihn zwischenzeitlich nach Deutschland
zurueckgerufen wegen anderer Schulden, er selbst erzaehlte mir
wenn er diese nicht bezahle kommt er wegen Betrug und
Unterschlagung dran. Ich bin in meiner Gutmuetigkeit bestraft
worden er kam ohne einen Pfennig und ohne Unterlagen hier an,
habe die ganzen Behoerdengaenge usw. fuer ihn erledigt und
moechte jetzt wissen wie ich ihn zum Zahlen bringen soll bevor
er auf und davon ist.
Ich bitte Sie mir zu helfen. Im voraus vielen Dank
Mit freundlichen Gruessen
Tina

Hallo Tina,

es stellt sich schon die Frage, ob es hier um deutsches oder italienisches Recht geht. Deswegen kann ich Ihnen nur raten, dass Sie sich anwaltlich beraten lassen und zwar von jemandem, der sich im Zweifel auch mit dem italienischen Recht auskennt.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

hallo tina,

zunächst gilt das landesrecht in dem der laden vermietet wurde, also italien. die changsen hierzu dein geld zu bekommen sind nicht schlecht. nur langwierig.

bei welchem gericht läuft das vergleichsverfahren, meinst du vielleicht privatinsolvenzverfahren ? egal, bekomme das heraus und hänge dich an die liste der schuldner an. wenn geld da ist bekommst du etwas, je nach rang.

wenn das verfahren schon erledigt ist wirst du wahrscheinlich pech haben. es bleibt dir dann nur übrig ein neues verfahren anzustrengen. mahnverfahren vor gericht. du brauchst aber beweise. dies ist wichtig um einen titel zu erlangen. der gilt dann 30 jahre.

wenn du also nicht per gericht gegen ihn vorgehst, und er sonst nicht willig ist zu zahlen, wird dir alles wenig helfen.

vielleicht kannst du deine forderung gegen ihn an ein inkassobüro verkaufen ? probier mal den weg .

ich hoffe ich konnte etwas helfen

grüße hook

Zum internationalen Recht kann ich Ihnen leider nichts sagen.

Hallo Tina,
ich kann diese Frage nicht beantworten, da ich mich im italienischen Zivilrecht nicht auskenne.
MfG
H.Eger

Nach meiner Auffassung gilt hier icht deutsches Recht, sondern italienisches, da die Mietsache in Italien liegt und wohl nach zwingendem italienischem Mietrecht vermietet werden müßte (bitte klären). Leider kann ich nicht weiterhelfen.
Hinsichtlich des Insolvenzverfahrens (das meinten sie wohl mit „Vergleich“) ist mir ohne nährere Daten ebenfalls keine Auskunft möglich.
Sorry.

Liebe Tina,

ich sehe bei dem von Dir geschilderten Sachverhalt folgendes Problem: Leider fehlen noch viele notwendigen Einzelheiten des Sachverhalts:

Erstens kenne ich die Grundlage des Mietvertrages nicht. Bist Du Eigentümerin des vermieteten Ladens?

Hast Du den Vertrag schriftlich geschlossen? Handelt es sich ggf. um einen deutschen oder einen italienischen Vertrag? Enthält der Vertrag ggf. Regelungen bzgl. des Zahlungsverzugs und die daraus für den Vermieter resultierenden Rechte?

Bitte beantworte die Fragen, damit ich Dir helfen kann.

MfG

H.K.