Offene Posten bei EÜR

Hallo Zusammen,

was passiert eigentlich wenn offene Posten bei Unternehmensaufgabe (Einnahmenüberschussrechner) nicht beglichen werden weil das rechnungsstellende Unternehmen insolvenz ist oder die Forderungen nicht eingezogen hat?

Interessiert das einen Betriebsprüfer bei einer Prüfung überhaupt bei einem Überschussrechner oder nur bei einem Blianzpflichten?

Grüße

[MOD] Komplettzitat gelöscht

Bei Betriebsaufgabe muss eine Schlussbilanz aufgestellt werden, in die auch die Forderungen / Verbindlichkeiten einbezogen werden müssen. Für welche Zeit wird denn hier die Frage gestellt? Schuldner oder Gläubiger?

E.

Aktuell noch EÜR. Somit existieren weder Eröffnungs- noch Schlussbilanz.

Mir geht es nur darum ob es einen Betriebsprüfer interssiert wenn offene Posten bei einem Einnahmenüberschussrechner länger bestehen (eigentlich doch nicht da sie steuerlich nicht geltend gemacht werden oder)

Achso. Schuldner und Zeitraum wäre OPOS 2006 und 2007