Lieber Alle,
mich interessieren sehr eure Meinungen zu folgendem Beispielfall, es geht um die Auseinandersetzung mit einem BaFög-Verwaltungsamt und der BaFög-Erhaltenden Partei, vertreten durch den BaFögnehmer und die Eltern des Bafögnehmers, welche als Berechnungsgrundlage gelten.
Folgender Fall:
Der Bafögnehmer gibt für das Jahr 2010 (fiktiv) an, dass die Eltern keine rechenbaren Einkommen hatten.
Später kommt es zu einer Schätzung, bei der ein Einkommen für einen Elternteil festgelegt wird, dass die Bafögberechtigung aufheben würde.
Ab 2014 (ebenfalls fiktiv für einen Abstand von 4 Jahren) werden daher Forderungen an die Bafögnehmer gestellt, einen vierstelligen Betrag an „unrechtmäßig“ empfangenem Bafög zurückzuzahlen. Das Bafögamt behauptet dabei, in Absprache mit dem Finanzamt (ohne Kenntnis der Bafögnehmer) dass der „geschätzte“ Einkommenssteuerbescheid endgültig sei. Es wird ferner behauptet, dass es dagegen keine Rechtsmittel gebe.
Dabei schreibt das Amt jeweils die Eltern und den Bafögnehmer selbst abwechselnd an, so dass keine Seite je die vollständigen Informationen besitzt.
Zwei Jahre später kommt es dann zum Gerichtsvollzieher, der sich jeweils unabhängig mit Bafögnehmer und Eltern auseinandersetzt. Das bedeutet, obwohl bereits eine Absprache mit Gerichtsvollzieher I erfolgt ist, wird der gleiche Betrag mittels Gerichtsvollzieher ebenfalls von den Eltern gefordert.
In der Zwischenzeit ist ein tatsächlich endgültiger Einkommenssteuerbescheid zugestellt worden, welcher die Schätzung widerlegt und bestätigt, dass der Elternteil im betreffenden Jahr tatsächlich kein rechenbares Einkommen hatte.
Da der Bafögnehmer einen Kredit aufnehmen möchte, stellt der Gerichtsvollzieher diesen unter Druck. Man einigt sich darauf, dass der vierstellige Betrag in zwei Raten gezahlt wird, dabei wird die letzte Rate am 10. April 2016 (fiktiv) gezahlt.
Schließlich heißt es seitens des Bafögamtes, dass sogar zuviel bezahlt wurde. Zwei Monate später wird ein dreistelliger Betrag zurücküberwiesen. Auch von Seiten des Gerichtsvollziehers heißt es, dass alles bezahlt sei. Es wird beim Bafögamt angerufen, auch dort heißt es telefonisch, die Sache sei beendet.
Nun trifft bei den Eltern des Bafögnehmers im November ein Brief des betreffenden Bafögamtes ein, welches eine Zahlung eines hohen dreistelligen Betrages innerhalb von vier Tagen fordert (Beispiel: Brief trifft am 16.11 ein und soll am 18. 11 bezahlt sein), das Schreiben beginnt mit „wie Sie sicher wissen…“.
Dabei ist eine Aufstellung, welche den vierstelligen Betrag vom April sogar anerkennt.
Allerdings gibt es dann am 30. 04. den besagten hohen dreistelligen Posten ohne erkennbaren Grund, da ja alle Posten am 10. April beseitigt wurden.
Wie ist hier nun die Rechtslage zu bewerten?
a) Mir persönlich erscheint dieser Betrag nicht rechtmäßig zu sein, da die Forderung beglichen wurde und der neue Betrag laut Aufstellung auch erst eingetragen wurde, als es keine offenen Forderungen mehr gab. Informationen dazu, was der Betrag sein soll, gibt es auch nicht.
b) Wie sieht es mit dem Zeitverhältnis aus? Es wurde im April bestätigt, dass alle Forderungen beglichen seien, wenn also noch Beträge offen waren, warum kommt die Forderung erst im November?
c) Ist der Sachverhalt überhaupt noch als Forderung gültig, wenn der neue Einkommenssteuerbescheid bestätigt, dass es im betreffenden Jahr kein Einkommen gab und somit das Bafög zurecht und nicht „unrechtmäßig“ empfangen wurde? Können die Bafögnehmer das „zurückgezahlte“ Geld wieder einfordern? Zumindest die Zinsen?
Ich bin gespannt auf eure Meinungen und Bewertungen, vielen Dank!
beste Grüße,
Kate