Offene Posten, fast ein Jahr nach Zahlung an Gerichtsvollzieher

Lieber Alle,

mich interessieren sehr eure Meinungen zu folgendem Beispielfall, es geht um die Auseinandersetzung mit einem BaFög-Verwaltungsamt und der BaFög-Erhaltenden Partei, vertreten durch den BaFögnehmer und die Eltern des Bafögnehmers, welche als Berechnungsgrundlage gelten.

Folgender Fall:
Der Bafögnehmer gibt für das Jahr 2010 (fiktiv) an, dass die Eltern keine rechenbaren Einkommen hatten.
Später kommt es zu einer Schätzung, bei der ein Einkommen für einen Elternteil festgelegt wird, dass die Bafögberechtigung aufheben würde.
Ab 2014 (ebenfalls fiktiv für einen Abstand von 4 Jahren) werden daher Forderungen an die Bafögnehmer gestellt, einen vierstelligen Betrag an „unrechtmäßig“ empfangenem Bafög zurückzuzahlen. Das Bafögamt behauptet dabei, in Absprache mit dem Finanzamt (ohne Kenntnis der Bafögnehmer) dass der „geschätzte“ Einkommenssteuerbescheid endgültig sei. Es wird ferner behauptet, dass es dagegen keine Rechtsmittel gebe.

Dabei schreibt das Amt jeweils die Eltern und den Bafögnehmer selbst abwechselnd an, so dass keine Seite je die vollständigen Informationen besitzt.

Zwei Jahre später kommt es dann zum Gerichtsvollzieher, der sich jeweils unabhängig mit Bafögnehmer und Eltern auseinandersetzt. Das bedeutet, obwohl bereits eine Absprache mit Gerichtsvollzieher I erfolgt ist, wird der gleiche Betrag mittels Gerichtsvollzieher ebenfalls von den Eltern gefordert.

In der Zwischenzeit ist ein tatsächlich endgültiger Einkommenssteuerbescheid zugestellt worden, welcher die Schätzung widerlegt und bestätigt, dass der Elternteil im betreffenden Jahr tatsächlich kein rechenbares Einkommen hatte.

Da der Bafögnehmer einen Kredit aufnehmen möchte, stellt der Gerichtsvollzieher diesen unter Druck. Man einigt sich darauf, dass der vierstellige Betrag in zwei Raten gezahlt wird, dabei wird die letzte Rate am 10. April 2016 (fiktiv) gezahlt.

Schließlich heißt es seitens des Bafögamtes, dass sogar zuviel bezahlt wurde. Zwei Monate später wird ein dreistelliger Betrag zurücküberwiesen. Auch von Seiten des Gerichtsvollziehers heißt es, dass alles bezahlt sei. Es wird beim Bafögamt angerufen, auch dort heißt es telefonisch, die Sache sei beendet.

Nun trifft bei den Eltern des Bafögnehmers im November ein Brief des betreffenden Bafögamtes ein, welches eine Zahlung eines hohen dreistelligen Betrages innerhalb von vier Tagen fordert (Beispiel: Brief trifft am 16.11 ein und soll am 18. 11 bezahlt sein), das Schreiben beginnt mit „wie Sie sicher wissen…“.
Dabei ist eine Aufstellung, welche den vierstelligen Betrag vom April sogar anerkennt.

Allerdings gibt es dann am 30. 04. den besagten hohen dreistelligen Posten ohne erkennbaren Grund, da ja alle Posten am 10. April beseitigt wurden.

Wie ist hier nun die Rechtslage zu bewerten?
a) Mir persönlich erscheint dieser Betrag nicht rechtmäßig zu sein, da die Forderung beglichen wurde und der neue Betrag laut Aufstellung auch erst eingetragen wurde, als es keine offenen Forderungen mehr gab. Informationen dazu, was der Betrag sein soll, gibt es auch nicht.
b) Wie sieht es mit dem Zeitverhältnis aus? Es wurde im April bestätigt, dass alle Forderungen beglichen seien, wenn also noch Beträge offen waren, warum kommt die Forderung erst im November?
c) Ist der Sachverhalt überhaupt noch als Forderung gültig, wenn der neue Einkommenssteuerbescheid bestätigt, dass es im betreffenden Jahr kein Einkommen gab und somit das Bafög zurecht und nicht „unrechtmäßig“ empfangen wurde? Können die Bafögnehmer das „zurückgezahlte“ Geld wieder einfordern? Zumindest die Zinsen?

Ich bin gespannt auf eure Meinungen und Bewertungen, vielen Dank!

beste Grüße,
Kate

Hallo Kate!

Die Regeln sehen so aus, dass man bis zu einer bestimmten Frist seine Einkommensteuererklärung oder einen Einkommensnachweis erbringen muss, und wenn das nicht erfolgt, erstellt das Finanzamt eine Schätzung, die dann auch Gültigkeit hat. An diese Regeln müssen sich allen halten, und wenn man lange Zeit danach einen Nachweis erbringt, muss das Finanzamt bzw. das BAFöG-Amt das nicht mehr anerkennen, weil die Frist nicht eingehalten wurde.
Warum ließ man es denn überhaupt erst zu einer Schätzung kommen?

Was bedeutet das? Hat er das gesagt? Hat man das schriftlich?
Wie ist hier überhaupt die Kommunikation gelaufen?
Solche Dinge werden doch wohl schriftlich niedergelegt.
Wenn es also einen schriftlichen Nachweis des Gerichtsvollziehers gibt, dass alle Schuld abgegolten ist, ist man doch aus dem Schneider?
Oder hat man nicht darauf bestanden, die Bestätigung auch schriftlich zu bekommen?

Wofür denn und warum innerhalb einer so kurzen Frist?
Wurde auf dem Amt mal angerufen und nachgefragt? Was wurde von seiten des BAFöG-Amtes dazu gesagt?

Obwohl du soviel geschrieben hast, werden hier doch wichtige Informationen vorenthalten.
Ich denke, du musst noch ein paar Details mehr preisgeben, damit man die Sachlage überhaupt beurteilen kann. Dabei sind Dinge des Hören-Sagens eher unwichtig.

Gruß, Diva

Es waren immer Einkommenssteuerbescheide eingereicht worden, aber diese waren nie endgültig, da es zu einem Verfahren um das Jahr kam. Das Bafögamt hat dann einfach beschlossen den schlechtmöglichsten Bescheid als endgültig hinzunehmen obwohl es in Kenntnis darüber war, dass dieser Bescheid strittig war und sich die Schätzung dann auch als falsch herausstellte.

Zu einer Schätzung kam es, weil der Steuerberater der Eltern (der mütterliche Teil besaß in diesem Beispiel einen Betrieb) in betrügerischer Absicht jahrelang die Steuerunterlagen unbearbeitet ließ, während er die Bezahlung einstrich. Er brannte dann durch und die Eltern standen vor Jahren von unbearbeiteten Steuerunterlagen. Aus Sicht des Finanzamtes hatten die Eltern also sämtliche Fristen versäumt während die Eltern davon ausgingen, dass der Steuerberater den Job macht für den er bezahlt wird. Es konnte nachgewiesen werden, das keine Steuern willentlich unterschlagen wurden, aber das Finanzamt konnte sich nicht vorstellen, dass ein gut laufender Betrieb nach einer schweren Erkrankung des Betriebinhabers und einer Wirtschaftskrise plötzlich nicht mehr läuft und keinen Gewinn mehr abwirft, daher die Schätzung.

Es gibt keine schriftliche Bestätigung des Gerichtsvollziehers, diese kann aber noch eingefordert werden.

Das „warum jetzt ein dreistelliger Betrag, so spät und so schnell“ ist Kern der Fragestellung. Nähere Informationen sind dazu nicht vorhanden.

beste Grüße,
Kate

Aber wie soll dir denn hier jemand beantworten, warum da jetzt diese Nachforderung kommt???

Die schriftliche Mitteilung, dass ein (niedriger) dreistelliger Betrag zuviel überwiesen wurde und die Rückzahlung eingeleitet wurde, ist aber vorhanden.

Indem es dazu vielleicht Präzedenzfälle gibt?
Indem jemand mit Erfahrung in dem Gebiet evtl. weiß ob es die lustige Praktik der nachträglichen Zinsberechtigung gibt?
Oder ob eine Zinsforderung(?) nach so langer Zeit überhaupt noch gilt?

Grundsätzlich habe ich ja die Vermutung, dass es sich hier um unrechtmäßige Forderungen handelt (siehe Zeitraum und Widersprüche) und dazu wollte ich die Meinung von Experten hören.

beste Grüße,
Kate

Und auf einmal schreibst du etwas von Zinsforderungen?

Ich finde deine Anfrage und deine Antworten verwirrend und behaupte noch einmal, dass dir niemand sinnvoll antworten kann, wenn du nicht alle Informationen zur Verfügung stellst.

Das sind alle Informationen die ich habe!
Was willst du denn noch? ich habe dir auf alles geantwortet, was geht.

Ich habe auch im Ursprungsbeitrag die Vermutung angestellt, ob dieser Betrag vielleicht Zinsen von wasauchimmer darstellen soll, darum habe ich in meiner letzten Antwort auch ein (?) angeführt. In der üblichen Internetsprache bedeutet (?), dass etwas nicht sicher ist. Ich weiß nicht was das für ein Betrag ist. In dem hypothetischen Wisch steht nichts anderes, als dass der Betrag gefordert wird und am besten gestern zu überweisen ist.

Hellsehen kann ich auch nicht.

gruß,
Kate