Servus,
Die oben genannten BS sind mir bekannt.
OK. Dann geht es vielleicht um eine Software, die nicht das kann, was man zum ordentlichen Buchen braucht?
Verschiedene Möglichkeiten, wie ich die vorgelegte Frage verstehen könnte:
(1) Es gibt rein technisch keine Möglichkeit mehr, in das Vorjahr zu buchen, weil die verwendete Software solche Kaspereien wie „Monatsabschluss“ oder sowas vorsieht. Nun, wenn man so eine Software hat, die Einschränkungen vorsieht, wo keine sein dürfen, und in der sich nicht in jedem Zustand jede Periode bebuchen lässt, muss man damit leben, in so einem Fall wie dem vorliegenden ebent eine falsche Bilanz & GuV zu machen, und in Gottes Namen den vergessenen Beleg in der Folgeperiode nachzubuchen. Hilft nix.
(2) Die verwendete Software ermöglicht eine vom Hauptbuch unabhängige Bebuchung eines separaten Datenbestandes „Offene Posten“. Auch solche Kunstwerke der IT sollten zügig in die Tonne gekloppt werden: Die „Offenen Posten“ sind nichts anderes als ein Nebenbuch zur laufenden FiBu, und es muss ausgeschlossen sein, dass in den Salden der OPOS etwas anderes steht als die Aufgliederung der Salden von Forderungen aus LuL und Verbindlichkeiten aus LuL. Es gibt seltene Formen von Fehlern, die auch in ordentlichen FiBu-Anwendungen zu einer Differenz zwischen OPOS-Salden und den Salden der Sammelkonten für Forderungen und Verbindlichkeiten aus LuL führen - aber das würde hier zu weit ins Eingemachte gehen. Oder liegt im Sachverhalt so ein Fall vor?
(3) Es gibt nicht nur technisch, sondern auch sachlich keine Möglichkeit mehr, ins Vorjahr zu buchen. z.B. weil der Jahresabschluss bereits formal festgestellt ist. Dann hilft nix, der vergessene Vorgang aus dem Vorjahr muss ins laufende Jahr.
(4) Es gibt ein Problem auf der Ebene brain.exe: Ich hoffe ja nicht, dass Du der Ansicht bist, die Aufstellung der offenen Posten sei irgendwas anderes als die Aufgliederung des Saldos der Forderungen und Verbindlichkeiten aus LuL. Unter diesen Umständen könnte es auch zu der Idee kommen, man könnte die offenen Posten verändern, ohne dass dabei eine Buchung in Forderungen, Verbindlichkeiten und dabei im Regelfall auch Ertrag und Aufwand stattfindet. Kann das der Fall sein?
Wenn nichts von 1-4 zutrifft, bitte ich Dich, das Problem nochmal ein bissel zu konkretisieren und genauer zu beschreiben, (1) warum die von mir genannten Buchungen nicht zum gewünschten Ergebnis führen und (2) was genau es unmöglich macht, ganz banal den vergessenen Beleg ins Vorjahr zu buchen.
Das hier:
Die Beträge gehören ins Vorjahr da die Leistungserbringung auch dort :hin gelangen sollte.
ist vollkommen richtig, aber es scheint ja irgendeinen Grund dafür zu geben, dass sie sich nicht ins Vorjahr buchen lassen. Welcher Grund ist das?
Schöne Grüße
MM