Offene Posten - Jahresende

Hallo,

auch ich hätte heute eine Frage. Ich bin Bilanzierer und bereite gerade meinen Jahresabschluß 2007 vor.

Leider habe ich Vorjahr übersehen einen Debitoren (Kundenrechnung) in die Offene Postenliste einzubuchen. Im neuen Jahr hat nun dieser Kunde bezahlt und ich bin mir beim Buchungssatz (nicht sicher). Ich verwende den Kontenrahmen 04. Weiß da jemand vielleicht Rat?

Ich benötige den Buchungssatz für 2007 und für 2008. Wie würde man denn eigentlich den Kreditoren buchen. Fehlt mir momentan zwar nicht, aber dann weiß ich beim nächsten Mal genau bescheid.

Vielen Dank im Voraus
office

Servus,

die Buchungssätze für das Buchen der Rechnungen heißen

„Betrag per Debitor an Umsatz/USt“.

und

„Betrag per Aufwand (oder wasauchimmer)/Vorsteuer an Kreditor“

Die Zahlungen werden gebucht:

„Betrag per Bank an Debitor“ und „Betrag per Kreditor an Bank“.

Wenn aus welchem Grund auch immer 2006 nicht mehr änderbar ist, kommt der vergessene Ertrag aus 2006 in 2007.

Man kann diesen Fehler vermeiden, indem man stur Monat für Monat bucht: Eingangsrechnungen - Ausgangsrechnungen - Bank - Kasse. Die Ausgangsrechnungen sind ja eh durchgehend numeriert, da sollte beim Buchen des Stapels sofort auffallen, wenn eine fehlt.

Wenn man mag, kann man die Stapel jeweils mit dem Tischrechner aufaddieren und die Summe vom Addistreifen als Abstimmsumme (mit umgekehrtem Vorzeichen) vor dem Buchen eingeben, so dass man nach dem Erfassen des Stapels sofort sieht, ob die Abstimmsumme auf Null runter ist oder ob eine Differenz da steht.

Schöne Grüße

MM

Vielen Dank MM für die Antwort. Die oben genannten BS sind mir bekannt. Da ich bilanziere meine ich nicht die Erträge vom Vorjahr ins aktuelle Jahr übernehmen zu können. Die Beträge gehören ins Vorjahr da die Leistungserbringung auch dort hin gelangen sollte.

Oder bin ich da ganz falsch?

Gruß
office

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Servus,

Die oben genannten BS sind mir bekannt.

OK. Dann geht es vielleicht um eine Software, die nicht das kann, was man zum ordentlichen Buchen braucht?

Verschiedene Möglichkeiten, wie ich die vorgelegte Frage verstehen könnte:

(1) Es gibt rein technisch keine Möglichkeit mehr, in das Vorjahr zu buchen, weil die verwendete Software solche Kaspereien wie „Monatsabschluss“ oder sowas vorsieht. Nun, wenn man so eine Software hat, die Einschränkungen vorsieht, wo keine sein dürfen, und in der sich nicht in jedem Zustand jede Periode bebuchen lässt, muss man damit leben, in so einem Fall wie dem vorliegenden ebent eine falsche Bilanz & GuV zu machen, und in Gottes Namen den vergessenen Beleg in der Folgeperiode nachzubuchen. Hilft nix.

(2) Die verwendete Software ermöglicht eine vom Hauptbuch unabhängige Bebuchung eines separaten Datenbestandes „Offene Posten“. Auch solche Kunstwerke der IT sollten zügig in die Tonne gekloppt werden: Die „Offenen Posten“ sind nichts anderes als ein Nebenbuch zur laufenden FiBu, und es muss ausgeschlossen sein, dass in den Salden der OPOS etwas anderes steht als die Aufgliederung der Salden von Forderungen aus LuL und Verbindlichkeiten aus LuL. Es gibt seltene Formen von Fehlern, die auch in ordentlichen FiBu-Anwendungen zu einer Differenz zwischen OPOS-Salden und den Salden der Sammelkonten für Forderungen und Verbindlichkeiten aus LuL führen - aber das würde hier zu weit ins Eingemachte gehen. Oder liegt im Sachverhalt so ein Fall vor?

(3) Es gibt nicht nur technisch, sondern auch sachlich keine Möglichkeit mehr, ins Vorjahr zu buchen. z.B. weil der Jahresabschluss bereits formal festgestellt ist. Dann hilft nix, der vergessene Vorgang aus dem Vorjahr muss ins laufende Jahr.

(4) Es gibt ein Problem auf der Ebene brain.exe: Ich hoffe ja nicht, dass Du der Ansicht bist, die Aufstellung der offenen Posten sei irgendwas anderes als die Aufgliederung des Saldos der Forderungen und Verbindlichkeiten aus LuL. Unter diesen Umständen könnte es auch zu der Idee kommen, man könnte die offenen Posten verändern, ohne dass dabei eine Buchung in Forderungen, Verbindlichkeiten und dabei im Regelfall auch Ertrag und Aufwand stattfindet. Kann das der Fall sein?

Wenn nichts von 1-4 zutrifft, bitte ich Dich, das Problem nochmal ein bissel zu konkretisieren und genauer zu beschreiben, (1) warum die von mir genannten Buchungen nicht zum gewünschten Ergebnis führen und (2) was genau es unmöglich macht, ganz banal den vergessenen Beleg ins Vorjahr zu buchen.

Das hier:

Die Beträge gehören ins Vorjahr da die Leistungserbringung auch dort :hin gelangen sollte.

ist vollkommen richtig, aber es scheint ja irgendeinen Grund dafür zu geben, dass sie sich nicht ins Vorjahr buchen lassen. Welcher Grund ist das?

Schöne Grüße

MM