Offene Rechnung

Eine Künstlerin nimmt auf einer Ausstellung ein Gipsportrait von einem interessierten Gast. Ein Angebot für 99 Euro.
Sie sendet ihm eine Rechnung, die er nie begleicht.
Einige Wochen später erfährt sie über 3 Ecken, dass er das Produkt zurückgeben möchte.
Hat er Rückgaberecht?
Es gibt ca. 10 Zeugen, die den Arbeitsprozess bestätigen können.

Er hat nun auch schon eine Zahlungserinnerung erhalten, sich darauf aber nicht gemeldet.
Lohnt es sich Mahnungen zu schicken?
Wie lange kann man Verzugszinsen verlangen. Wäre es möglich, sie über Jahre hinweg laufen zu lassen, wenn der Kunde nicht zahlen möchte?

Freue mich über Ihre Antworten.
Michaela.

Eine Künstlerin nimmt auf einer Ausstellung ein Gipsportrait
von einem interessierten Gast. Ein Angebot für 99 Euro.
Sie sendet ihm eine Rechnung, die er nie begleicht.
Einige Wochen später erfährt sie über 3 Ecken, dass er das
Produkt zurückgeben möchte.
Hat er Rückgaberecht?

Nein

Es gibt ca. 10 Zeugen, die den Arbeitsprozess bestätigen
können.

Er hat nun auch schon eine Zahlungserinnerung erhalten, sich
darauf aber nicht gemeldet.
Lohnt es sich Mahnungen zu schicken?

Wenn der Geld hat ja

zahlt er dann nicht Mahnverfahren

wohnt er im gleichen Ort e.v. Schiedsamt als Schlichtungsersatz.

Ist ein wenig biller als das Mahnverfahren und eröffnet auch den Klageweg.

Wie lange kann man Verzugszinsen verlangen. Wäre es möglich,
sie über Jahre hinweg laufen zu lassen, wenn der Kunde nicht
zahlen möchte?

30 Jahre
Wenn man einen Titel hat Ja.

Jakob

Freue mich über Ihre Antworten.
Michaela.

wohnt er im gleichen Ort e.v. Schiedsamt als
Schlichtungsersatz.

nein, er wohnt nicht im gleichen Ort.

Wenn man einen Titel hat Ja.

Was denn für einen Titel?

Danke Jakob!

  1. Schreibwarengeschäft Formular Mahnantrag holen
  2. Ausfüllen
  3. Rechtspfleger beim Amtgericht aufsuchen
  4. Gerichtsmarken draufkleben auf den Mahnantrag
  5. Abwarten was passiert

Wenn nicht widersprochen wird
wieder zum Rechtspfleger
Vollstreckungsbescheid beantragen
und der Verteilungsstelle f. Gerichtsvollzieheraufträge vorlegen, zur Vollstreckung.

Wenn widersprochen wird
Klagen…

Jakob

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Zur Mahnung
Der Kunde erhielt die Mahnung per Mail und antwortete mit diesem Schrieb:

Hallo XX,

aus internen Gründen war es mir nicht möglich, Ihre Arbeit zu nutzen. Durch einen persönlichen Boten liess ich sie zurück nach Berlin bringen. Leider habe ich also das Exponat nicht mehr.

bester Gruss

XX

Wie würden Sie sich auf diese Reaktion verhalten, bzw. was wäre eine passende Antwort?

Beste Grüße
Michaela

Der Kunde erhielt die Mahnung per Mail und antwortete mit
diesem Schrieb:

Hallo XX,

aus internen Gründen war es mir nicht möglich, Ihre Arbeit zu
nutzen. Durch einen persönlichen Boten liess ich sie zurück
nach Berlin bringen. Leider habe ich also das Exponat nicht
mehr.

bester Gruss

Ja das würde dem wohl so passen, Nein er muss zahlen ob er das Ding noch hat oder nicht.
Wenn er es verbummelt sein Problem er muss zahlen.

Mahnverfahren einleiten.

Jakob

XX

Wie würden Sie sich auf diese Reaktion verhalten, bzw. was
wäre eine passende Antwort?

Beste Grüße
Michaela