Offene Rechnung

Hallo,

hätte mal ne frage zu dem thema:

habe mir vor über 1 Monat für ca. 25,- etwas in einem Internet-Shop(der von diesen ganzen „Qualitätssiegeln“ geprüft war) bestellt. Bei der Zahlungsart hatte ich Bankeinzug/Lastschrift gewählt, und dann dementsprechend meine Kontodaten eingegeben. Ware kam 3 Tage später auch,nur bis heute wurde nichts abegbucht(auf der Rechnung stand ausdrücklich „nicht überweisen,betrag wird abgebucht“)

würde mich jetzt mal interessieren,ob ein verkäufer nach einer gewissen frist (z.B. halbes jahr) kein recht mehr hat den offenen betrag einzuziehen??

meine mutter hatte ähnliches vor 2 jahren,da hatte sie für 60,- bei ner parfümerie mit EC bezahlt und das wurde bis heute nicht abgebucht…wär ja dreist das jetzt nach 2 Jahren noch einzuverlangen…

oder ich könnte in der zwischenzeit vielleicht kreditunwürdig oder sonst was geworden sein…

gibts da irgendwie so eine regelung oder frist,ab wann der verkäufer keinen anspruch mehr hat(wie z.B. „verjährt“)?

Hallo,

gibts da irgendwie so eine regelung oder frist,ab wann der
verkäufer keinen anspruch mehr hat(wie z.B. „verjährt“)?

ja, das ganze nennt sich Verjährung dauert drei Jahre - beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstand.

Gruß
Christian