Hallo,
wie würdet ihr dieses Szenario beurteilen?
Bei der Mietwohnung des Mieters A steht im Mietvetrag, dass die Warmwasserversorgung Sache des Mieter ist. Im Dez. 2012 hatte Mieter A ein Problem mit der Abfluss in der Küche, da das Rohr verstopft war, musste die Wand aufgemacht werden. dabei wurde gleich die Gelegenheit genutzt und die Küche mit Warmwasser versorgt, da in der Zeit das Haus mit Warmwasserleitungen verlegt wurde. Der Boiler hatte somit ausgedient und es musste auch eine neue Mischbatterie besorgt werden. Mieter A kannte sich damit nicht aus und so bot der Vermieter an, sich darum zu kümmern. Als er nach 1-2 Wochen wiederkam, brachte er nicht nur die Mischbatterie mit sondern auch gleich eine neue Amatur. Er baute alles ein und ging wieder. Nach einigen Wochen bekam der Mieter A eine Rechnung vom Vermieter, der gleichzeitig auch eine Sanitärfirma hatte, über die Summe von 220 Euro für das Einbauen der Mischbatterie, die Amatur, ein Ventil für die Waschmaschine und die erbrachte Arbeitszeit.
Mieter A hat gleich WIderspruch eingelegt, da der Vermieter den Mieter A nicht über die Kosten aufgeklärt hat und der Mieter A keine kostenpflichtige Arbeit in Auftrag gegeben hat.
Der Vermieter behauptet, dass alles was ab der Wand losgeht, der Mieter A an Kosten tragen muss, weil es so im Mietvertrag steht, doch selbst wenn es so sein sollte, kann der Vermieter einfach so die Arbeiten (anbringen der Mischbatterie, neue Amatur, die der Mieter A gar nicht wollte, Ventil für die Waschmaschine, anschließen der Waschmaschine) in Rechnung stellen, ohne vorher den Mieter A aufzuklären, dass dadurch Kosten entstehen? (Es wäre ja dann ein kostenpflichtiger Auftrag, wobei es für den Vermieter A nicht zu ersehen war ob er als Vermieter oder als Firma tätig war)
(Mieter A dachte, dass sie noch zu der Sanierung gehören weil ja im ganzen Haus Warmwasserleitunge verlegt wurden und ohne die Mischbatterie wäre die Warmwasserleitung nicht nutzbar gewesen).
Der Vermieter hatte sich daraufhin bis August 2013 nicht mehr gemeldet und als die Betriebskostenabrechnung kam, und der Mieter A über 400€ zurückbekommen sollte, hat der Vermieter die Firmenrechnung einfach mit den Betriebskosten verrechnet.
Nun die Fragen:
Kann der Mieter A sich dagegen wehren?
Ist die Rechnung die der Vermieter geschickt hat überhaupt zulässig?
Kann er denn einfach ohne vorher anzugeben, dass Kosten entstehen, Arbeiten durchführen und sie dann in Rechnung stellen, bzw. sollte der Vermieter ja nur für Mieter A eine Mischbatterie besorgen, keine Amatur oder sonstiges.
Ist es auch zulässig solche Rechnungen einfach über die Betriebskosten abzurechnen?
Gruß