Offene Rechnung und Mahngebühren

Hallo Ihr,

angenommen, man bekommt eine Mahnung.

Grundlage hierfür soll eine Rechnung aus dem Januar 2010 sein.
Im Jahr 2010 wurden 4mal Mahngebühren draufgeschlagen, im Juni, im Juli, im August und im September.
Im Jahr 2011 wurden nur einmal Mahngebühren draufgeschlagen, im Januar.
Und 2012 kamen im September und im Oktober Mahngebühren dazu.

Keine der Schreiben hätte euch erreicht. Und eine Erklärung für die merkwürdigen Abstände beim Mahnen gibts auch nicht.

Würdet ihr das für rechtens halten? Orignialrechnung schicken lassen und sollte diese nachvollziehbar sein, nur den damaligen Rechnungsbetrag überweisen?

Oder noch ne andere Idee?

Schönen Abend wünscht
BB

Hallo,

also erstens müsste man wissen worum es bei der Rechnung geht und aus welchem Grund sie den Empfänger nicht erreicht hat.

Schon mal versucht sich mit dem Absender telefonisch zu verbinden und zu klären was Sache ist?

Viel weiter kann ich da leider auch nicht helfen, da ja nicht bekannt ist von welcher Behörde oder was auch immer die Rechnung kommt und ob das Unternehmen seriös ist!

Aber normalerweise ist es dein eigenes verschulden wenn du deine Rechnungen nicht bezahlst und musst somit die Mahngebühren auch tragen, außer du einigst dich mit der Firma, welche die Forderung stellt, dass sie auf die Mahngebühren verzichtet.
LG

Hier wäre zuerst zu klären, warum die Rechnung ihren Empfänger nicht erreichte - falsche Adresse?
Dass Mahngebühren in so unregelmäßigen Abständen erhoben wurden - vielleicht ist einfach die Buchhaltung nicht ‚auf Zack‘?
Andererseits hätte der Rechnungssteller auch längst einen Mahnbescheid schicken können - und der wäre sehr viel teurer als die Mahngebühren.

Hallo Ihr,

angenommen, man bekommt eine Mahnung.

Dann prüft man zuerst die Berechtigung der Forderung.

Wenn die Rechnung nicht schon automatisch zum Verzug des Schuldners führte (etwa durch Nennung eines Zahlungsziels), dann ist man erst nach der ersten Mahnung in Verzug.
Nach meinem Verständnis ist dann die erste Mahnung noch nicht im Zustand des Verzuges geschrieben und sollte dann kostenlos erfolgen müssen.
Zur Höhe der Mahnkosten:
http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnung#Kosten

Wenn die Forderung tatsächlich berechtigt ist und der Schuldner sich in Verzug befindet, dann sind neben den Kosten für die Mahnungen auch Verezugszinsen einforderbar.

(Am Ende sollte man sich freuen, wenn eine berechtigte Forderung mit 4mal 3,50€ Mahnkosten und ohne Verzugszinsen oder gar Mahnbescheid beglichen werden konnte)

Die Rechnung…
käme von den Stadtwerken, sollte also schon echt sein.

Damals stand ein Umzug an, die Stadtwerke wurden informiert, bekamen die neue Adresse. Ein Jahr später zog man noch mal um, dachte aber nicht mehr an die Stadtwerke, warum auch, war ja genug Zeit vergangen.

Im Moment wurde um eine Kopie der Rechnung und der Mahnungen gebeten, im schlimmsten Fall kostets dann noch ein paar Eus mehr… aber dann sehen wir zumindest, wo die Schreiben hingegangen sein sollen.

Mal sehen.

Danke euch und einen schönen Abend.
BB