Offene Rechnung ?

Hallo liebe Leute,

vielleicht klingt es lustig, aber ich würde gerne wissen, was genau eine „offene Rechnung“ ist. Für mich ist es eine geschriebene Rechnung ( kaufe auf Ziel ), die noch nicht beglichen ist. Wird sie bezahlt ist sie nicht mehr offen, sondern beglichen.
Könnte es sein, daß eine offene Rechnung aber eine Rechnung ist, deren Zahlungsziel vorbei ist, und die immer noch nicht beglichen ist ?

Vielen Dank für Antworten von

Uwe P.

Hallo Uwe,

in beiden Fällen handelt es sich um offene Rechnungen. Im zweiten Fall ist die Rechnung aber zusätzlich noch fällig oder sogar „überfällig“ (ich kenne keinen speziellen Ausdruck für Rechnungen mit überschrittenem Zahlungsziel).

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang !

habe folgenden Text ( von Lieferanten ) erhalten :

„Jede Ersatzleistung ( Garantie ) gegenüber unseren Käufern wird bei Zahlungsverzug oder offenen Rechnungen hinfällig“

Bedeutet dies, daß der Garantiefall niemals eintreten kann, da ja der Lieferant eine Rechnung schickt bevor ich zahle ???

Ist das rechtlich zulässig ? Diese Bedingungen bekomme ich 7 Monate nach Kauf untergejubelt ( nach mehrfacher Aufforderung ). Komme ich aus dem Vertrag raus ?

Bin für jeden Hinweis dankbar !

Gruß Uwe P.

Hi Uwe,

könnte mir nur vorstellen, daß gemeint ist:

Wenn die Rechnung, mit der der zu ersetzende Artikel geliefert wurde, noch offen ist, dann wird kein Ersatz geliefert, sondern der reklamierte Artikel lediglich gutgeschrieben.

Also nur bezahlte Artikel werden ersetzt. Ist ja auch klar. Wenn einer bei mir nen Fernseher kauft und den nicht bezahlt, dann werde ich diesen im Garantiefall nicht kostenlos reparieren oder gar ersetzen. Oder was würdest du deinem Kunden in einem solchen Fall an Frechheit erlauben?

Mit dem erweiterten Eigentumsvorbehalt, läßt sich dieses auch auf offene Folgerechnungen ausdehnen, aber nur wenn diese nicht innerhalb der Fristen ausgeglichen sind. Siehe die AGB des Lieferanten und vergleiche auch die allgemeinen AGB´s der Fachgruppe.

Rechtlich wäre dieses nicht zu beanstanden sondern ist allgemein üblich.

gruss
winkel

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Moin moin

Hallo Wolfgang !

habe folgenden Text ( von Lieferanten ) erhalten :

„Jede Ersatzleistung ( Garantie ) gegenüber unseren Käufern
wird bei Zahlungsverzug oder offenen Rechnungen hinfällig“

Das heisst nichts anderes als dass die Garantie bei dem von Dir gekauften Gegenstand erst mit der von Dir bezahlten Rechnung greift.

Bedeutet dies, daß der Garantiefall niemals eintreten kann, da
ja der Lieferant eine Rechnung schickt bevor ich zahle ???

Der Garantiefall kann in dem Augenblick eintreten, in dem Du die Rechnung gezahlt hast.

Ist das rechtlich zulässig ? Diese Bedingungen bekomme ich 7
Monate nach Kauf untergejubelt ( nach mehrfacher Aufforderung
). Komme ich aus dem Vertrag raus ?

Wenn Du keine offene Rechnung hast, dann kann Dir nichts passieren. Oder handelt es sich um ein Dauerschuldverhältnis, sprich zahlst Du monatlich etwas nach Erhalt der Rechnung.

Bin für jeden Hinweis dankbar !

Gruß Uwe P.

Aus meiner Sicht ist die Geschichte eher harmlos. Erinnert mich eher an den durchaus üblichen Eigentusmvorbehalt, nämlich dass dir die gekaufte Sache erst gehört, wenn Du sie vollständig bezahlt hast.

Um es genau aufzuklären, müsste ich wissen, um welchen Vertrag es geht.

Oder, Wolfgang?

Gruß

ALex

da war ich zu langsam…owt
ohne text

Hinfällige Garantie ?

Hi Uwe,

könnte mir nur vorstellen, daß gemeint ist:

Wenn die Rechnung, mit der der zu ersetzende Artikel geliefert
wurde, noch offen ist, dann wird kein Ersatz geliefert,
sondern der reklamierte Artikel lediglich gutgeschrieben.

Also nur bezahlte Artikel werden ersetzt. Ist ja auch klar.
Wenn einer bei mir nen Fernseher kauft und den nicht bezahlt,
dann werde ich diesen im Garantiefall nicht kostenlos
reparieren oder gar ersetzen. Oder was würdest du deinem
Kunden in einem solchen Fall an Frechheit erlauben?

Mit dem erweiterten Eigentumsvorbehalt, läßt sich dieses auch
auf offene Folgerechnungen ausdehnen, aber nur wenn diese
nicht innerhalb der Fristen ausgeglichen sind. Siehe die AGB
des Lieferanten und vergleiche auch die allgemeinen AGB´s der
Fachgruppe.

Rechtlich wäre dieses nicht zu beanstanden sondern ist
allgemein üblich.

gruss
winkel

Danke winkel,

das Wort hinfällig hat mich gestört. Habe es so verstanden, daß aufgrund von Zahlungsverzug oder offenen Rechnungen jegliche zukünftige Garantie erloschen ( = hinfällig ) ist.

Danke für Deinen Hinweis, bin wohl aktuell etwas verunsichert. Wie gesagt, es gab ( unvermeidlich ) eine offene Rechnung.

Uwe P.