Hallo,
jemand unterschreibt während der Bauzeit einen Mietvertrag in dem auch eine offene Tiefgarage für teures Geld mitvermietet wird.
Nach Fertigstellung stellt sich raus, daß die offene Tiefgarge lediglich ein überdachter PKW-Einstell-Platz geworden ist, d.h. kein Haupttor und sonst keine Vorkehrungen, die unbefugtes Abstellen von PKW´s verhindern.
Der VM argumentiert mit …offene Tiefgarage… bedarf keiner Einlaßkontrolle, der Mieter ist aber der Meinung, daß es hier einen Widerspruch gibt, denn unter offen versteht er, daß es keine einzelen abschließbaren Einstellboxen gibt, aber mit Sicherheit nicht, daß der PKW-Einstllpaltz jederzeit jedem zugänglich ist!!!
Erschwerend kommt hinzu, daß dieses PKW-Einstell-Platz-Objekt von Kindern als Spielplatz, Fahrradbahn u.ä. genutzt wird und dieses Objekt auch noch Baumängel aufweist!!
Muß der Mieter in diesem Fall wirklich volle Miete zahlen???
Hallo Puala,
eine offene Tiefgarage ist wohl eine Tiefgarage ohne Tor.
jemand unterschreibt während der Bauzeit einen Mietvertrag in
dem auch eine offene Tiefgarage für teures Geld mitvermietet
wird.
Nach Fertigstellung stellt sich raus, daß die offene Tiefgarge
lediglich ein überdachter PKW-Einstell-Platz geworden ist,
d.h. kein Haupttor und sonst keine Vorkehrungen, die
unbefugtes Abstellen von PKW´s verhindern.
Der VM argumentiert mit …offene Tiefgarage… bedarf keiner
Einlaßkontrolle, der Mieter ist aber der Meinung, daß es hier
einen Widerspruch gibt, denn unter offen versteht er, daß es
keine einzelen abschließbaren Einstellboxen gibt, aber mit
Sicherheit nicht, daß der PKW-Einstllpaltz jederzeit jedem
zugänglich ist!!!
Der Vermieter ist auf dem richtigen Weg.
Erschwerend kommt hinzu, daß dieses PKW-Einstell-Platz-Objekt
von Kindern als Spielplatz, Fahrradbahn u.ä. genutzt wird und
dieses Objekt auch noch Baumängel aufweist!!
Muß der Mieter in diesem Fall wirklich volle Miete zahlen???
Solange ein Mieter in einer Tiefgarage nicht von Baumängeln direkt betroffen ist, kann er nichts unternehmen.
Gruss Günter
Hallo Günter und alle…
Als Baumängel sieht hier der Mieter folgende Punkte:
Bei dem kleinsten Regen steht die sogenannte Garage gänzlich unter Wasser; so daß die dort abgestellten Autos nicht mehr Trockenfußes erreichbar sind.
Außerdem ist die Einfahrt eigenartigerweise nicht mit gepflastert worden wie die Garge und der zu ihr führende Weg, sondern mit nun festgefahrenem Bauschutt aufgeschüttet, leider lösen sich bei jeder Ein,- und Ausfahrt unter den Reifen der Fahrzeuge Steine und springen gegen die in der Nähe ordnungsgemäß parkenden Autos, leider auch gegen das des Mieters…
Gruß Paula
Hallo Paula,
es gibt genügend Tiefgaragen, die solche und andere Nachteile besitzen. Hier muss der Mieter einfach an den Vermieter ran, mit einer Mängelanzeige und grundsätzlich feststellen, dass wenn durch die Umstände ein Schaden an einem Fahrzeug entsteht, dass der Vermieter in die Haftung genommen wird, weil die Tiefgarage nicht ordnungsgemäss in der Zufahrt gerichtet ist. ( wenn dies zugesagt war ) Wasser - ausser es gibt Hochwasser - ist natürlich ein Mangel an der Mietsache. Vor allem wohl aber ein erheblicher Baumangel.
Gruss Günter
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Hallo Günter,
wenn der VM sich bei allen schriftlichen Mängelanzeigen,ich möchte es mal salopp ausdrücken, den DOOFEN angehen läßt??? Bzw. den Mieter( und auch alle anderen Mieter, die es gewagt haben das Problem anzugehen) mit Mietvertragsauflösung einzuschüchtern versucht???
Der VM geht sogar soweit und weigert sich bei Mieter/n, der/die es gewagt haben die Garagenmiete aus o.g. Gründen zu kürzen, die in der/den Wohnung/en sichtlichen Bauschäden zu beseitigen und begründet sogar seine Weigerung ganz offen mit der Mietkürzung. So nach dem Motto: … so lange der Mieter nicht voll bezahlt, solange wird nichts getan…
Vielleicht sollte hier noch gesagt werden, daß man hier von einer Komfortwohnung mit entsprechneder Miete spricht
Gruß Paula
Hi Paula,
manchmal muss es sein. Die Mieter müssen sich zusammensetzen und gemeinsam handeln. Sinnvoll ist es sogar, wenn es in Wohnanlagen größere, uneinsichtige Personen gibt, sich gemeinsam an einen Mieterverein oder einen Anwalt zu wenden. Ein „Knüppel“ hilft manchmal nicht, aber wenn die „Kohle“ auf dem Konto von allen Betroffenen fehlt, dann wird überwiegend gehandelt. Setzt Euch also zusammen und klärt das gemeinsame Vorgehen.
Gruss Günter
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und noch mal hallo Günter
würde es hier im Klartext heissen, einer alleine hat wohl keine Chance, obwohl er im Recht ist??
Hat der Mieter eigentlich richtig gehandelt, in dem er die Garagenmiete gekürzt hat??
Hallo Paula,
nur dann, wenn das Fahrzeug möglicherweise im Wasser steht oder eine Gefahr besteht.
Gruss Günter
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