'Offene Tuberkulose' im Supermarkt

Hallo zusammen, ich frage mich, wie man mit einer solchen Situation umgehen müsste.

Sagen wir mal:
In einem großen Supermarkt ist vor 3 Wochen einer Mitarbeiterin „offene Tuberkulose“ diagnostiziert worden, weshalb sie nun im Krankenhaus liegt.
Die Mitarbeiter im Supermarkt haben erst kürzlich davon mitbekommen und wurden durch eine Ärztin darüber informiert.
Die Ärztin meinte, dass keine Gefahr bestünde, insofern man nicht über einen längeren Zeitraum, also ca. 8 Stunden mit der Person am Stück Kontakt hatte. Bei Bedenken sollten sich die Mitarbeiter nicht untereinander beraten, sondern zwecks Gesprächen zu ihr kommen.
Es werden Zettel unterschrieben, womit man erklärt über die Situation aufgeklärt worden zu sein und zusätzlich einer Schweigepflicht zustimmt.
Später sickert durch, dass eine Untersuchung des Blutes ca. 100 Euro kosten würde, was evtl. erklären könnte, weshalb man nur im „äussersten“ Härtefall die Untersuchungskosten übernehmen würde. Einer krebskranken Mitarbeiterin z.b. wurde einer solchen Untersuchung zugestimmt.
Die restliche Belegschaft müsse sich also privat untersuchen lassen, bzw. auf eigene Kosten.
Doch wird damit nicht auf Gesundheitskosten der Mitarbeiter und auch Kunden gespielt (z.b. in der Käse, Fleischabteilung)?

Meine Frage: Ist eine komplette Untersuchung der Belegschaft zwingend notwendig bei einer „offenen Tuberkulose“, die seit wahrscheinlich ca. 4 Wochen (sie hatte vor ihrem Krankenhauseinzug bereits über Beschwerden gelitten) bei einer Mitarbeiterin diagnostiziert wurde, die man häufig umarmte, auf die Wange küsste, usw.?
Ich habe gehört, dass eine Gefahr vor allem durch Tröpfcheninfektion ausgeht.

Vielen Dank für die Auflösung dieses Rechtsproblems :smile:

Hallo,

AN haben das Recht, sich arbeitsmedizinisch (auf Kosten des AG) untersuchen zu lassen. Die Vorraussetzungen des § 11 ArbSchG dürften nach der Fallschilderung erfüllt sein.
Weigert sich der AG, die Untersuchungen durchführen zu lassen, können sich die AN gem. § 17 Abs. 2 ArbSchG an die Aufsichtsbehörde wenden:
http://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/__17.html

Auch die zuständige BG dürfte an einer Untersuchung der AN interessiert sein.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo,

Sagen wir mal:
In einem großen Supermarkt ist vor 3 Wochen einer
Mitarbeiterin „offene Tuberkulose“ diagnostiziert worden,
weshalb sie nun im Krankenhaus liegt.

Tuberkulose zählt zu den meldepflichtigen Krankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz:
http://www.kreis-mettmann.de/frames/lang1/478.1166.html

[…]

Meine Frage: Ist eine komplette Untersuchung der Belegschaft
zwingend notwendig bei einer „offenen Tuberkulose“, die seit
wahrscheinlich ca. 4 Wochen (sie hatte vor ihrem
Krankenhauseinzug bereits über Beschwerden gelitten) bei einer
Mitarbeiterin diagnostiziert wurde, die man häufig umarmte,
auf die Wange küsste, usw.?

Siehe Text im obigen Link:
Das Gesundheitsamt führt bei gemeldeten Tuberkulosefällen sogenannte Umgebungsuntersuchungen durch …
… so muss der engere Kreis der Kontaktpersonen (z.B. Familie, Wohngemeinschaft, Arbeitsumfeld, Schule)…

Gesundheitsamt anrufen und nachfragen!
Auch auf die Gefahr hin, daß der „Fall“ dadurch über das von Wolfgang genannte Arbeitsschutzgesetz hinausgeht und eine öffentliche Dimension annimmt.

Gruß G.