Mieter wohnt im Hochparterre eines Altbaus; Fußboden: alte Dielen.
Der direkt unter der Wohnung liegende Keller ist in keiner Art und
Weise gedämmt. Schlimmer noch: die Außenwände haben mehrere Löcher
bzw. nur Lochbleche vor den Fenstern. eine Wandzwischen zwei
Kellerräumen wurde herausgerissen (wahrscheinlich zum Abbau der
alten Öltanks) und nicht wieder geschlossen.
„Ergebnis“: es zieht in der Wohnung sehr (die Fenster sind relativ
neu und können nach Test als Ursache ausgeschlossen werden).
Ob oder zu was ist der Vermieter in einem solchen Fall verpflichtet
(abgesehen von Umweltschutz- und Energiesparargumenten)? Ist der
Vermieter überhaupt zu irgendwas verpflichtet? Immerhin war dem
Mieter der Zustand des Kellers bei Bezug der Wohnung bekannt.
Allerdings zeigt sich im Sommer natürlich das Ausmaß nicht so
deutlich …
Vielen Dank im Voraus!
Vince.
dem Vermieter eine Mängelanzeige senden und die Aufforderung, die Mängel zu besitigen. Mietminderung ist jedoch hier nicht möglich. Der Mieter kannte die Mängel bei Einzug und dagegen nichts unternommen.
Gruss Günter
Mieter wohnt im Hochparterre eines Altbaus; Fußboden: alte
Dielen.
Der direkt unter der Wohnung liegende Keller ist in keiner Art
und
Weise gedämmt. Schlimmer noch: die Außenwände haben mehrere
Löcher
bzw. nur Lochbleche vor den Fenstern. eine Wandzwischen zwei
Kellerräumen wurde herausgerissen (wahrscheinlich zum Abbau
der
alten Öltanks) und nicht wieder geschlossen.
„Ergebnis“: es zieht in der Wohnung sehr (die Fenster sind
relativ
neu und können nach Test als Ursache ausgeschlossen werden).
Ob oder zu was ist der Vermieter in einem solchen Fall
verpflichtet
(abgesehen von Umweltschutz- und Energiesparargumenten)? Ist
der
Vermieter überhaupt zu irgendwas verpflichtet? Immerhin war
dem
Mieter der Zustand des Kellers bei Bezug der Wohnung bekannt.
Allerdings zeigt sich im Sommer natürlich das Ausmaß nicht so
deutlich …
Vielen Dank im Voraus!
Vince.