Offenes Darlehen bei der SCHUFA melden ?

Vor rund 8 Jahren wurden einem Verwandten privat über 110.000 € geliehen, was außer der engen Familie niemandem bekannt ist !

Hätte der Schuldner das Darlehen gemäß dem schriftlichen Vertrag regelmäßig abgetragen, wäre die Angelegenheit Anfang dieses Jahres erledigt gewesen. Seine Einkommenslage aber ließ diese Regelmäßigkeit nicht zu und so stehen heute immer noch ca. 75.000 € zur Zahlung offen.

Da nun aber bereits von einer eventuell drohenden Insolvenz des Schuldners die Rede ist, kommt Sorge über die restlose Rückzahlung auf und es stellt sich die Frage, ob es ggf. Vorteile bringt, wenn das Darlehen heute noch nachträglich bei der SCHUFA gemeldet wird ?

Hat da jemand die hilfreichen Antworten für mich ?

MfG. Helmut

Hallo Helmut-23994,
leider weiß ich nichts Genaues darüber.
Ich könnte mir vorstellen, dass es gut wäre, den Kredit zu melden, damit die Ansprüche bei einer Privatinsolvenz mitberücksichtigt werden. Wie das dann genau verlaufen würde, kann ich mir aber leider auch nicht vorstellen, da ich damit keine Erfahrungen habe.
Grüße
okka461

Hallo Helmut, das macht keinen Sinn. Wenn das Geld Gesamtfällig gestellt wird und zum Beispiel die Forderung gerichtlich tituliert wird, kann es es als offene Forderung eingetragen werden. Das hilft dem Darlehensgeber nur so oder so auch nicht weiter. Da heisst es nur hoffen, dass der schulner das Geld zurück zahlt. VIEL ERFOLG

Hallo Helmut,

kurz gesagt: Nein, es hat keinen Sinn.
Die Schufa-Auskunft ist ein Instrument zur Feststellung der Bonität VOR Kreditvergabe und zur Überwachung der Bonität WÄHREND der Kreditlaufzeit.
Es ist keine Kreditsicherheit. Eine nachträgliche Meldung macht daher keinen Sinn.

Sie dürfte auch rechtlich nicht machbar sein.
Zum einen nimmt die Schufa nur Anfragen und Meldungen von Vertragspartnern entgegen, also nicht von Privatpersonen. Zum zweiten muß die Meldung bereits im Darlehensvertrag durch entsprechende Klausel und separate Unterschrift vereinbart sein. Ist sie das nicht und es wird gemeldet, verstößt dies gegen den Datenschutz. Hier macht sich der Meldende im schlimmsten Falle noch strafbar.

Also Finger davon und eher über einen Anwalt versuchen Ansprüche durchzusetzen. Sofern allerdings Privatinsolvenz beantragt wird, dürfte auch das schwierig bis unmöglich werden. Dann kommt das Risiko jedes Kreditgebers zum tragen, sprich der Ausfall und Abschreibung. Dann wird klar, warum Banken bei solchen Größenordnungen i.d.R. Sicherheiten verlangen.

Tut mir Leid nichts positiveres sagen zu können.
Gruß
Jürgen

Hallo Helmut,

da du kein Vertragspartner der Schufa bist, geht deine Meldung an die Schufa ins leere. Zudem: was würde sie dir nützen? Nichts.

Laß dich von einem Anwalt beraten - Gehaltsabtretung, schriftliche Schuldanerkennung, Übereigneung von Sicherheiten, als Stichworte.

Mit freundlichen Grüßen

Steffen Etzel
www.Best-Zins.info

Die Schufa dient nur als Auskunftsdienst um eben solche Risiken besser einschätzen zu können. Ob das jetzt gemeldet ist oder nicht ist egal, bei einer Insolvenz verliert der Gläubiger so oder so.
110.000 ist ein stattlicher betrag für einen Privatkredit. Geht es dabei um eine Immobilie oder sonst eine Wertsache? Wenn ja, dann sollte man schauen dass alle Papiere in Ordnung sind um bei der Insolvenz seine Ansprüche geltend machen zu können.

Hi und danke für Deine Antwort.

Es ist „bares“ Geld was ich vor 8 Jahren verliehen habe. Obwohl Verwandter, so habe ich mir doch einen schriftlichen Vertrag (damals aus dem Internet geladen)von „beiden“ Ehepartnern (Er selbständiger Makler und Sie angestellte Steuerkauffrau)unterschreiben lassen und nach Ablauf der eigentlichen Abtragungszeit Anfabng dieses Jahres die ständig geführte Abtragungsauftsellung als korrekt und richtig nochmals unterschreiben lassen. Reicht das, um meine Ansprüche ggf. geltend machen zu können ?

Wenn denn die Insolvenz kommen sollte, wie werden dann die diversen Gläubiger eigentlich entschädigt ? Nach meinem Wissensstand haben die Schuldner a) zwei hypothekenbelastete Immobilien, b) zwei gelieste PKWs, c) ein Bankkonto, welches sie bis zu einer gewissen Summe belasten dürfen und d) dann mein Darlehen. A bis C dürften wohl mit Sicherheiten hinterlegt sein, mein darlehen hingegen ist ungedeckt und es ist nirgends hinterlegt.
Wie erfahre ich eigentlich, ob und wenn ja wann eine Insolvenz eingeleitet wurde ?

Kann sich ein Privatgläubiger eigentlich irgendwo, z.B. bei der SCHUFA, auch nach der Bonität eines Schuldners erkundigen ?

Gruß Helmut

Ich würde Dir empfehlen Dich in der Sache rechtlich beraten zu lassen. Schon nur um den Vertrag prüfen zu lassen, so das Du falls Lücken drin sind, noch reagieren kannst. Falls Du eine Rechtschutzversicherung hast wär dies sicherlich der richtige Moment sie zu nutzen.

Eventuell könntest Du noch Anspruch auf einen Teil einer Immobilien stellen. Ist natürlich die Frage wie hoch diese schon belihen sind und ob Du das nachträglich schriftlich noch festhalten könntest.

Um bei der Schufa eine Auskunft über eine Person zu erhalten muss man dessen Einwilligung haben, ob dies als Privatperson geht weiss ich nicht.

Was die Insolvez betrifft hilft dir vielleicht die Seite weiter https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/

In rechtlichen Sachen kenne ich mich leider zu wenig aus um Dir weiter helfen zu können.

Grüsse

Antwort:
Nur die Vertragspartner der Schufa melden an diese.
Informieren Sie sich über www.schufa.de
z.B. auch
http://www.schufa.de/de/private/wissenswertes/gespei…

Siehe ferner:
http://de.wikipedia.org/wiki/Schufa#Gesch
Hier steht z.B.
Geschäftspartner der Schufa [Bearbeiten]

Die Geschäftspartner der Schufa werden in drei Kategorien unterteilt:

A-Vertragspartner (Kreditkartenunternehmen, Kreditinstitute und Leasinggesellschaften), erhalten Positiv- und Negativmerkmale.
B-Vertragspartner (Nicht-Banken: Handel, Versandhandel, Elektronischer Handel, Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren) erhalten Negativmerkmale. Die Schufa erbringt darüber hinaus für andere Unternehmen, insbesondere Versicherungen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können, Dienstleistungen zur Risikosteuerung und Kundenbetreuung.
F-Vertragspartner (Inkassounternehmen) erhalten Adressdaten (laut Pressestelle der Schufa aber nur von Menschen, die bei einem Vertragsabschluss auch in die Schufa-Klausel eingewilligt hatten, also wie in allen anderen Fällen auch).

Von Privat gegebene Kredite werden der Schufa nicht gemeldet.

Grüsse
Bracco