Hallo zusammen,
angenommen man hat zu einer Wohnung einen Tiefgaragenstellplatz im Haus gemietet.
Dieser Stellplatz wäre in einer „Sammelgarage“, die an der Einfahrt ein elektronisches Tor hätte.
Dieses Tor wäre nun seit ca. einer Woche nicht funktionsfähig (ständig offen). Dem fiktiven Vermieter wäre dieser Umstand bekannt und hätte auch schon einen Techniker beauftragt. Der benötigt aber ein bestimmtes Ersatzteil, dessen Lieferzeitpunkt in den Sternen steht.
Ist in diesem Fall eine Mietminderung (für die Garage) möglich? Man hat schließlich eine geschlossene angemietet.
Danke für alle Antworten!
zuckerle
Hallo zuckerle,
die erste Frage wäre, wurde die Tiefgarage zusammen mit der Wohnung angemietet oder existiert ein getrennter Vertrag?
Bei ersterem:
Da wird es an der Erheblichkeit des Mangels fehlen. Der liegt laut Rechtsprechung bei einem Minderungsanspruch von unter 3% nicht vor.
Wurde der Stellplatz separat angemietet, so könnte man sich streiten.
Aber: gehen wir mal von einem Mietzins von 50€ und einer Mietminderung von 10% aus, würde bedeuten bei einem Mangel über einen Zeitraum von 15 Tagen einen Minderungsanspruch in Höhe von sage und schreibe 2,50 €
Ich denke, an dieser Stelle dürfte dann das Vorgehen klar sein 
Gruß
Joschi
wo ist der schaden?? dein polo steht nicht im freien und hat ein dach überm kopf. oder wird es ihm schnell kalt?