Update
Hallo Erdbeerzunge, zunächst mal meinen Dank für Deine
Hinweise, ABER…sie erschüttern mich, denn sie besagen, dass
ich als Gläubiger beim „säumigen“ Schuldner betteln muss
In der Theorie muß ggf. der Arbeitgeber gegen Vorlage einer wirksamen Gehaltsabtretungsvereinbarung und Meldung des eingetretenen Vertragsfalles das Gehalt an den Gläubiger zahlen.
In der Praxis kann zum einen per Arbeitsvertrag Gehaltsabtretung ausgeschlossen sein.
Zum anderen wird der AG eine auch nur ansatzweise nicht formgerechte Gehaltsabtretungs- Vereinbarung nicht anerkennen.
Wenn eine Bank auf Bank- Briefpapier schreibt, daß Raten nicht gezahlt wurden, kann der Arbeitgeber davon ausgehen, daß das stimmt. Erst recht deshalb, weil er die Bank in Regreß nehmen kann, falls die Infos der Bank falsch sind.
Wenn eine Privatperson der Bank so einen Vertrag vorlegt, und den Vertragsfall erklärt, wird der AG den AN z.B. um schriftliche Stellungnahme bitten. Sofern die Rechtslage dann nicht absolut eindeutig ist, wird der AG im Zweifelsfall nichts unternehmen, sondern warten, bis ein Gericht den Vertragsfall feststellt.
Wenn der KG einen Anwalt beauftragt, und der Anwalt dem AN versichert, daß nach sorgfältiger anwaltlicher Prüfung der Vertragsfall eingetreten ist, wird der AG ggf. auch einlenken.
Ich kann Dir nur raten, einen Rechtsanwalt mit der individuellen Prüfung zu beauftragen. Aber wenn wie geschrieben z.B. im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag Gehaltsabtretung ausgeschlossen ist, schaust Du in die Röhre.
Erdbeerzunge