Offenlegung einer Gehaltsabtretung wie ?

Es besteht im Rahmen eines privaten Darlehens eine Gehaltsabtretung für den Fall, dass sich ein Rückzahlungsrückstand ergibt, oder gar die Insolvenz des Schuldners zu befürchten ist.

In welcher Form müsste die v.e. Abtretungserklärung dem Arbeitgeber vorgelegt werden ?
Genügt es z.B. eigenständig eine Kopie derselben mit der Bitte zuzusenden, den besagten Gehaltsbetrag künftig auf ein zu benendes Konto zu überweisen ?
Oder müsste hier ein Anwalt beauftragt werden ?
Oder müsste diese notariel beglaubigt sein ?
Oder müsste sogar das Original vorgelegt werden ?

MfG. Helmut

In welcher Form müsste die v.e. Abtretungserklärung dem
Arbeitgeber vorgelegt werden ?

Der Arbeitgeber hat einen Vertrag mit dem Arbeitnehmer. Ein Dritter kann nicht so einfach den Arbeitslohn auf sein Konto umleiten.

Genügt es z.B. eigenständig eine Kopie derselben mit der Bitte
zuzusenden, den besagten Gehaltsbetrag künftig auf ein zu
benendes Konto zu überweisen ?

Nein. Der Arbeitnehmer muß dem Arbeitgeber mitteilen, daß das Gehalt auf ein anderes Konto überwiesen werden soll. Sofern der Arbeitnehmer dieser vertraglichen Pflicht gegenüber dem Kreditgeber nicht nachkommt, kann der Kreditgeber auf Vertragserfüllung klagen.

Oder müsste hier ein Anwalt beauftragt werden?

Ein Anwalt hat damit überhaupt gar nichts zu tun.

Oder müsste diese notariel beglaubigt sein?

Banken sichern sich bei Kreditvergabe oft mit einem notariell beurkundetem Dokument ab, nach dem ohne jeden Grund gegen den Kreditnehmer dessen gesamtes Vermögen zwangsvollstreckt werden kann. Sobald z.B. der Immobilienkäufer seine Raten nicht bezahlt, kann dann die Bank ohne jedes Gerichtsurteil vollstrecken.

Für private Kreditvergabe, erst recht in der Familie, habe ich einen besseren Tipp:
Kreditnehmer + Kreditgeber melden sich bei der Kredithandelsplattform smava an. Dann wird die Bonität des Kreditnehmers geprüft und auch festgestellt, wieviel Kreditrate zumutbar ist.
Danach stellt der Kreditnehmer seinen Kreditwunsch auf smava ein, und läßt ihn vom Kreditgeber oder anderen smava- Kreditgebern finanzieren.

Riesiger Vorteil gegenüber der direkten Kreditvergabe: Alle Ratenzahlungen aller Kreditnehmer werden in einem Pool gesammelt, und dann auf die Kreditnehmer verteilt. Falls der vom Onkel an den Neffe vergebene Kredit nicht mehr bedient wird, erhält der Onkel trotzdem aus dem Pool nahezu die gesamte Kreditrate, so daß der Familienfrieden gewährleistet bleibt, auch ewenn der Umweg über smava Provision kostet.

MfG. Helmut

Erdbeerzunge

Banken sichern sich bei Kreditvergabe oft mit einem notariell
beurkundetem Dokument ab, nach dem ohne jeden Grund gegen den
Kreditnehmer dessen gesamtes Vermögen zwangsvollstreckt werden
kann. Sobald z.B. der Immobilienkäufer seine Raten nicht
bezahlt, kann dann die Bank ohne jedes Gerichtsurteil
vollstrecken.

Das ist der Standard für einen Immobilienkaufvertrag - ganz unabhängig davon, ob der Verkäufer ein Kreditinstitut ist, ein anderes Unternehmen oder eine Privatperson.

Hallo Erdbeerzunge, zunächst mal meinen Dank für Deine Hinweise, ABER…sie erschüttern mich, denn sie besagen, dass ich als Gläubiger beim „säumigen“ Schuldner betteln muss, das er seinem Arbeitgeber den Auftrag gibt, künftig an mich den Ratenbetrag zu überweisen. Wenn er das tut, dann kann er doch auch direkt an mich wie vereinbart zahlen.

Ich war bei Vertragsabschluss der Meinung, mit der Abtretung einen „direkten“ Zugriff auf sein Gehalt zu haben.

Gibt es hier bei WER-WEISS-WAS eine Möglichkeit, Dir die Abtretungserklärung mal zu zeigen ?, Wenn ja, wie geht das ?

Gruß Helmut

Hallo!

ABER…sie erschüttern mich…

Für den Fall der Insolvenz des Schuldners nützt dessen Gehaltsabtretung übrigens gar nichts. In solchem Fall hat ausschließlich der Insolvenzverwalter das Sagen und er wird ganz sicher nichts zulassen, was zu Lasten anderer Gläubiger gehen könnte. Das heißt mit anderen Worten: Im Fall der Insolvenz darf der Schuldner Einkommen in Höhe des Pfändungsfreibetrags behalten und darüber hinaus gehende Beträge werden an den Insolvenzverwalter abgeführt.

Der Gläubiger, der sich das Gehalt des Schuldners abtreten ließ, ist nicht besser gestellt als alle anderen Gläubiger - völlig egal, wie die Abtretungserklärung formuliert ist. Die Forderung erledigt sich nach 6 Jahren per Restschuldbefreiung und vorher gibt es mit ganz viel Glück im seltenen Fall einen Kleinbetrag für die Portokasse als Quote.

Gruß
Wolfgang

Update

Hallo Erdbeerzunge, zunächst mal meinen Dank für Deine
Hinweise, ABER…sie erschüttern mich, denn sie besagen, dass
ich als Gläubiger beim „säumigen“ Schuldner betteln muss

In der Theorie muß ggf. der Arbeitgeber gegen Vorlage einer wirksamen Gehaltsabtretungsvereinbarung und Meldung des eingetretenen Vertragsfalles das Gehalt an den Gläubiger zahlen.

In der Praxis kann zum einen per Arbeitsvertrag Gehaltsabtretung ausgeschlossen sein.

Zum anderen wird der AG eine auch nur ansatzweise nicht formgerechte Gehaltsabtretungs- Vereinbarung nicht anerkennen.

Wenn eine Bank auf Bank- Briefpapier schreibt, daß Raten nicht gezahlt wurden, kann der Arbeitgeber davon ausgehen, daß das stimmt. Erst recht deshalb, weil er die Bank in Regreß nehmen kann, falls die Infos der Bank falsch sind.

Wenn eine Privatperson der Bank so einen Vertrag vorlegt, und den Vertragsfall erklärt, wird der AG den AN z.B. um schriftliche Stellungnahme bitten. Sofern die Rechtslage dann nicht absolut eindeutig ist, wird der AG im Zweifelsfall nichts unternehmen, sondern warten, bis ein Gericht den Vertragsfall feststellt.

Wenn der KG einen Anwalt beauftragt, und der Anwalt dem AN versichert, daß nach sorgfältiger anwaltlicher Prüfung der Vertragsfall eingetreten ist, wird der AG ggf. auch einlenken.

Ich kann Dir nur raten, einen Rechtsanwalt mit der individuellen Prüfung zu beauftragen. Aber wenn wie geschrieben z.B. im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag Gehaltsabtretung ausgeschlossen ist, schaust Du in die Röhre.

Erdbeerzunge