vielleicht hat jemand einen praktischen Hinweis. Eine GmbH (kleinst)
muss bekanntlich Bilanz nebst verkümmerten Anhang offenlegen. Diesen
reicht die GmbH beim HR und beim ebundesanzeiger ein (seit 2007).
Soweit so gut.
Wenn nun ein GF der GmbH die Bilanz selbst erstellt (ohne StB kann er
ja machen), reicht es dann zu, wenn er das Ding druckt und
weiterleitet?
Meiner Meinung nach, muss doch auch hier irgendwie eine öffentliche
Beglaubigung vom Notar „ran“, oder? Aber wie beglaubigt ein Notar ein
elektronisch einzureichendes PDF?
Meiner Meinung nach, muss doch auch hier irgendwie eine
öffentliche
Beglaubigung vom Notar „ran“, oder? Aber wie beglaubigt ein
Notar ein
elektronisch einzureichendes PDF?
gut, die Änderung im BeurkG war mir neu. Danke. Also wird nun jeder
Notar über eine q.e.Sig. verfügen und diese an das PDF vom GmbH-GF
„heften“ können.