Offenlegung von Ausgaben im Privathaushalt

Gestern war ein Versicherungsmakler da, der Fragen über unsere Ausgaben erhalten wollte. Wir haben schon einige Versicherungen über ihn abgeschlossen und sind soweit zufrieden.
Speziell geht es jetzt um einen Neuvertrag über Wohngebäude und Unfallversicherung.
Warum braucht man Angaben über Ausgaben z.B. für Lebensmittel, Kultur,
Nebenkosten und und und.
Es kam mir vor wie eine Schuldnerberatung.
Angeblich ??? kann er uns nur so umfassend beraten.

Sicherlich ist es wichtig, dass Lücken für die Altersrente aufgezeigt werden, wir und sicherlich auch andere, können gar nicht soviel einzahlen um die steuerlichen Vergünstigungen voll auszuschöpfen.
Ich denke, darum geht es: dann wird mir gesagt, wenn du auf das und das verzichtest, ist es sinnvoller in die Altersrente zu investieren.
Wir haben schon einiges und wir wissen, dass es trotzdem eng werden kann.
Aber wir haben auch heute Unkosten und wollen wenigsten den sehr kleinen Luxus genießen.
Frage: ist es wirklich wahr, dass der Gesetzgeber von den Versicherungsmaklern das verlangt? Muß man die Angaben machen um gute und günstige Versicherungen abschließen zu könnnen?
Was sagt der Verbraucherschutz dazu?
Danke für eure Antworten

Was geht denn noch

Gestern war ein Versicherungsmakler

Er lebt davon dass er Versicherungen VERKAUFT. Auch solche, die nicht wichtig sind, also wo ein Schaden nicht Existenzbedrohend ist.

Warum braucht man Angaben über Ausgaben z.B. für Lebensmittel,
Kultur,
Nebenkosten und und und.

  1. Um im Falle des Falles, dass diese neue Unfallversicherung den Lebensstatus halten zu können. Dafür wäre das monatliche Budget ein guter Anhaltspunkt.

  2. Um zu wissen was noch geht (an neuen Verträgen)

Gruß

Stefan

Guten Tag Bärchen,
mit der Neuordnung der Vermittlertätigkeit im Mai 2007 sind die
Vermittler gesetzlich gehalten, ein sog. Beratungsprotokoll zu erstellen. Das soll zuförderst dazu dienen, den Verbraucher vor
Falschberatung zu schützen. Aber auch der Vermittler soll vor dem
Vorwurf der Falschberatung geschützt werden, indem die Wünsche, Ziele
und sonstigen Begleitumstände des Kunden offenbar werden und Widersprüche zwischen dem was der Kunde kann und dem was der Vermittler empfiehlt, vermieden werden. In der Praxis wird das recht
unterschiedlich gehandhabt. Mancher Vermittler legt einen Dreizeiler
zur Unterschrift vor, in dem der Kunde auf jegliche Beratung verzichtet. Das ist rechtlich gesehen Murks insofern als die ersten
Gerichte diese Praxis verneinen. Standardmäßige Nichtberatung - obwohl
durch den Kunden abgesegnet - liegt nicht im Sinn des Gesetzgebers.
Zumindest soll der Anschein bestehen, dass der Kunde die Folgen der
Nichtberatung absehen kann. Das ist schwer genug und bei Lichte betrachtet - Quatsch. Das andere Extrem in der Beratung liegt in seitenlangen Erhebungsbogen, in denen noch die Schuhgröße des
angeheiratetetn Schwagers abgefragt wird - übertrieben gesprochen.

Gradmesser für die Angemessenheit von Fragen ist letztlich Ihr Bauchgefühl. Solange Sie meinen, dass die Fragen des Vermittlers
im Zusammenhang mit dem Beratungsthema stehen, wird das wohl so sein.
Wenn Sie meinen, hier werden Antworten herausgelockt, um den nächsten
Deal mit Ihnen einzustielen, der mit dem aktuellen Thema nichts zu
tun hat, wird das womöglich auch so sein.
Und: Zeigen Sie Selbstbewusstsein. Eingedenk der Tatsache, dass ein
Großteil aller aktuell abgefragten Wünsche, Ziele, Arbeits-, Einkommens-, Lebens-, und Familienverhältnisse sowie der Verbrauchsgewohnheiten heutzutage eine Halbwertszeit von weniger als
kaum etwas aufweisen, ist vieles von dem gesetzlich gewünschten
Protokollismus schlicht Spiegelfechterei und dummes Zeug.

Handhaben Sie das Ganze so, wie Sie das für richtig halten.
Lassen Sie sich nicht überfahren und seien Sie sicher:
Auch bei noch so wenig Informationen über sich und Ihre Lieben wird
kein Vermittler einen Vertragsabschluss über eine Hüttenversicherung
mit Ihnen unter Berufung auf das Gesetz und den Kosmos sausen lassen.
Gruß
Günther

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Haftungsausschluß unterschreiben?

@all, danke für die Antworten.
Im Grunde habe ich also doch richtig gelegen.

Ich hoffe, die Bezeichnung „Haftungsausschluß“ stimmt.
Zumindest so etwas ähnliches meinte unser Berater müßten wir
unterschreiben, wenn wir die Angaben nicht machen möchten.
Natürlich kam dann gleich hinterher wieder der unsichtbare erhobene
Zeigefinger, bei dem sich bei mir wieder die Haare aufstellen.
Dann werde ich ein bißchen „zickig“, fühle mich bedrängt.

Was bedeutet diese Unterschrift jetzt im Klartext:
ich kann Versicherungen abschließen, wenn ich „unterversichert“ bin ist
es meine eigene Schuld?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es speziell bei der Wohngebäudeversicherung bei einer guten Beratung von Nöten ist, diese
Angaben unserer Ausgaben zu machen.
Bei der Unfallversicherung ist es schon verständlicher, trotzdem entscheide ich selber wieviel es mir wert ist, bzw. was ich bezahlen kann.
Lieben Gruß

Zumindest so etwas ähnliches meinte unser Berater müßten wir
unterschreiben, wenn wir die Angaben nicht machen möchten.

Das ist in Ordnung.

Was bedeutet diese Unterschrift jetzt im Klartext:
ich kann Versicherungen abschließen, wenn ich
„unterversichert“ bin ist es meine eigene Schuld?

Der Vermittler möchte verhindern, dass Du ihn verklagst, wenn sich später herausstellt, dass Du anders versichert bist, als erwartet. Im Geldanlagebereich war es lange Zeit gängig riskante Investments zu tätigen und bei negativer Entwicklung die Bank zu verklagen.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass es speziell bei der
Wohngebäudeversicherung bei einer guten Beratung von Nöten ist,
diese Angaben unserer Ausgaben zu machen.

Das stimmt. Aber von Rechts wegen muß der Berater danach fragen. Solange er Euch ermöglicht, diese Angaben nicht zu machen, ist es m.E. in Ordnung.

Bei der Unfallversicherung ist es schon verständlicher,
trotzdem entscheide ich selber wieviel es mir wert ist, bzw.
was ich bezahlen kann.

Dagegen hat auch keiner was, nur muß das im Beratungsprotokoll festgehalten und von Dir bestätigt werden.

Hi,

für eine Wohngebäude-V muss man sowas nicht abfragen, wenn er „echter“ Makler ist, muss er aber generell Deckungslücken aufzeigen.

Beispiel: er fragt nach Deinen Hobbies und Du sagt „Jagd“, dann hat er ein Haftungsproblem, wenn er Dir keine Jagd-Haftpflicht anbietet (bzw. auf diese Erfordernis hinweist).

Insofern versteh ich Dein Problem nicht ganz: alle Dir unangenehmen Fragen kannst Du doch unbeantwortet lassen, und so wird es eben im Beratungsprotokoll festgehalten - fertig.

Grüße, M

Lieber M, es ist die Art und Weise wie es rübergebracht wird.

Warum kann er uns bei der Wohngebäude-Versicherung nicht
umfassend beraten, wenn ich nicht alle Ausgaben nenne?
So wurde es uns vermittelt.

Wer möchte wirklich Fragen beantworten, wieviel Geld man für Kleidung
und Schuhe ausgibt?

Lieben Gruß