Offenlegungspflicht der Wohnadresse bei Homepages?

liebe Leute, ich bitte um Mithilfe:

ich erstelle gerade mit Jimdo eine Website, um mich als Musiker zu präsentieren. Soweit ich weiß gibt’s (zumindest nach österreichischem Recht) auch eine Offenlegungspflicht, also quasi ein Impressum.
Ich würde es gerne vermeiden, meine Wohnadresse anzugeben. Muss ich das, oder gibt’s da irgendeinen Ausweg?

bitte um zweckdienliche Antworten!

Anm: auf der Homepage selbst wird nichts verkauft oder ähnliches, ist eine reine Infopage mit Kontaktmöglichkeit und div. weiterführenden links.

Servus,

guckst Du § 5 Abs 1 ECG:

§ 5.

(1) Ein Diensteanbieter hat den Nutzern ständig zumindest folgende Informationen leicht und unmittelbar zugänglich zur Verfügung zu stellen:

  1. seinen Namen oder seine Firma;

  2. die geografische Anschrift, unter der er niedergelassen ist;

  3. Angaben, auf Grund deren die Nutzer mit ihm rasch und unmittelbar in Verbindung treten können, einschließlich seiner elektronischen Postadresse;

  4. sofern vorhanden, die Firmenbuchnummer und das Firmenbuchgericht;

  5. soweit die Tätigkeit einer behördlichen Aufsicht unterliegt, die für ihn zuständige Aufsichtsbehörde;

  6. bei einem Diensteanbieter, der gewerbe- oder berufsrechtlichen Vorschriften unterliegt, die Kammer, den Berufsverband oder eine ähnliche Einrichtung, der er angehört, die Berufsbezeichnung und den Mitgliedstaat, in dem diese verliehen worden ist, sowie einen Hinweis auf die anwendbaren gewerbe- oder berufsrechtlichen Vorschriften und den Zugang zu diesen;

  7. sofern vorhanden, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

Es genügt also, wenn Du Dich an einer anderen als Deiner Wohnadresse beruflich niederlässt. Kannst ja einmal z.B. beim „Mio“ Schellhammergasse 20/Ecke Yppenplatz anfragen, ob Du dort geschäftlich Domizil beziehen kannst.

Schöne Grüße

MM