Einer Person ist bekannt, daß das Krankenhaus, in dem sie arbeitet,
finanzielle Probleme hat. Entlassungen stehen höchstwahrscheinlich
bevor. Von oben wird jedoch nur Druck gemacht und keine Zahlen
herausgegeben. Inwiefern ist diese Person berechtigt, in
Jahresabschlüsse und/oder Lageberichte Einsicht zu nehmen?
Inwiefern ist diese Person berechtigt, in
Jahresabschlüsse und/oder Lageberichte Einsicht zu nehmen?
Insogarnicht, es sei denn, Person ist Wirtschaftsausschussmitglied im BR.
Gruß Eillicht zu Vensre
Hallo,
ist das Krankenhaus als Kapitalgesellschaft (AG, KGaA, GmbH)organisiert, müssen Abschluss, Lagebericht, Prüfbericht und mittelfristige Finanzplanung beim Registergericht eingereicht werden (§325 HGB) und sind dort einsehbar.
Ist der Träger eine Gemeinde oder Landkreis etc. kann man über den Haushaltsplan einiges herausfinden.
&Tschüß
WHoepfner
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
ist das Krankenhaus als Kapitalgesellschaft (AG, KGaA,
GmbH)organisiert, müssen Abschluss, Lagebericht, Prüfbericht
und mittelfristige Finanzplanung beim Registergericht
eingereicht werden (§325 HGB) und sind dort einsehbar.
Ist der Träger eine Gemeinde oder Landkreis etc. kann man über
den Haushaltsplan einiges herausfinden.
Das sind ja zwei völlig konträre Antworten, die ich da bekommen habe.
Muß man Mitglied im Betriebsrat sein oder nicht?
Das Krankenhaus ist eine gGmbH. Wie sieht es da aus? Es ist im
Vereinsregister eingetragen. Kann man das auch übers Internet
einsehen? Ich denke eher nicht, aber von Stuttgart aus nach Berlin
fahren DESHALB? Gibt es sonstige Möglichkeiten auf dem Postweg z.B.?