Hallo TeilnehmerIn;
meines wissens gibt es ein neues Gesetz, nach dem alle daten die in einer Behörde oder bei Ämtern über „eine/n“ gespeichert sind, einsehen darf, bzw. eine Abschrift darüber bekommen muß!
Kann mir jemand den genauen Paragraphen nennen und am besten noch den ganzen Gesetzestext?
Es kann sein das ich die Frage schon mal gestellt habe,
über die Antworten habe ich mich gefreut!
Es war aber keine dabei die genau beschrieb: Im Paragraphen so - und - so steht . . .
. . . und ich damit eine Auskunft, Anfrage, Offenlegungsschrift o.äh. hätte beanspruchen können!
Jetzt möchte ich nochmal bitten mir mit vollem Wortlaut des Gesetzestextes zu übermitteln, wie ich auf die Offenlegung über meine gespeicherten Daten, . . . aus dem Recht nach Paragraph . . . anfragen kann?
Ich habe keine Lust, das man/frau sich belustigt über meine Situation, von Leuten die dafür „arbeiten“ ihr abzuhelfen:
MfrGr: Jürgen Tholl
Absender: [email protected]
Informationsfreiheitsgesetz bei wikipedia einsteigen
Knut
wie wäre es damit :
Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes
§ 1 Grundsatz
(1) Jeder hat nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Für sonstige Bundesorgane und -einrichtungen gilt dieses Gesetz, soweit sie öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. Einer Behörde im Sinne dieser Vorschrift steht eine natürliche Person oder juristische Person des Privatrechts gleich, soweit eine Behörde sich dieser Person zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben bedient.
(
Hallo Jürgen,
tut mir leid, dazu kann ich nichts sagen, ist nicht mein Gebiet.
Viele Grüße
Melanie
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Knut
Ich bin erst etwas erschrocken! Knut
Halten die mich jetzt schon für das süsse Bärenbaby
aus Berlin?
. . . dann war die Antwort aber doch sachdienlich,
also bedankt!
Ich war von 1980 - 1987 in Berlin Student.
MfrGr: Jürgen Tholl
u.a. Bewerbungen. Deine Anfrage war wohl auch diesem Bereich zugeordnet.
VG