Offensichtlicher Rechnungsfehler...wer haftet?

Hallo,

angenommen, es mietet jemand ein Auto und will anschließend die Rechnung bezahlen und der Vermieter verrechnet sich und schreibt den Betrag handschriftlich auf die Rechnung. Der Mieter bezahlt diese. Nach Wochen tritt der Vermieter an den Mieter heran und fordert die Differenz seines Rechnungsfehlers. Muss der Mieter dieses bezahlen?

Vielen Dank für Eure Antworten.

Gruß,
Silke

Hallo,
entscheidend für die Höhe des Mietentgelts ist nicht die Rechnung, sondern der Mietvertrag. Es wurde vereinbart, das Auto zu einem bestimmten Preis zu mieten. Dieser Preis ist vom Mieter zu zahlen. Wenn die Rechnung unrichtig ausgestellt wurde, kann sie natürlich berichtigt werden.
Grüße, Peter

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