Moin,
jemand (Mieter) wohnt in einem Mehrparteienhaus, der Vermieter wohnt mit seiner Mutter im selben Haus im Erdgeschoß. Die Mutter des Vermieters hat die Angewohnheit, die Haustür tagsüber ständig offenstehen zu lassen.
Im Hausflur hängen Regeln aus (die nicht in der dem Meitvertrag angehängten Hausgemeinschaftsordnung enthalten sind), daß die Haustür zu jeder Zeit geschlossen zu Halten ist.
Trotz mehrfacher Hinweise an den Vermieter, steht die Haustür nach wie vor offen. Der Mieter fühlt sich in seiner Sicherheit beeinträchtigt, da die Wohnungstür keinen Türspion besitzt und somit jedermann in das Haus gelangen kann.
Was für Möglichkeiten hat der Mieter auf eine geschlossen (nicht abgeschlosseene) Haustür hinzuwirken?
Gruß,
Nabla