Öffentliche Hilfen heisst das mit kindesentzug

DDeutet der Beschluss direkt auf dringende inhobhutnahme hin?
Hallo es kam zum Gericht Termin da wir im Gefährdung Bereich gekommen sind.beschlus lauter das ein Erziehung Fähigkeit Gutachten eingeholt werden soll welche massnahmen bei einer Gefährdung erforderlich sind und ob die Erziehung Fähigkeit durch öffentliche Hilfen möglich ist. Die Familie Helfer sind so zufrieden mit unserer Zusammenarbeit jetzt: keine Gewalt,Dinge werden direkt beseitigt,Kinder nehmen kein Schaden, Arzt Termine der Kinder alle im Griff, ordentlich der Haushalt und und.sie sagte das sie nicht glaubt das die Kinder in Obhut kommen,auch nicht am Gericht Termin dafür tun wir soviel. Natürlich der Richter bekommt die Berichte alles auch zum Lesen denkt sie und das was früher war an Gefährdung und wie es jetzt ist.was ist wenn öffentliche Hilfen möglich sind blieben die Kids dan bei mir oder wie ist das gemeint? Und massnahmen zur kindeswohl Gefährdung um abzuwenden das müssen nicht unbedingt bedeuten Kinder weg ist das richtig? Und wenn der Gutachter zufrieden ist und de Meinung ist die Kinder können bei uns Bleiben mit öffentlichen Hilfen dann ist doch viel gewonnen oder?denn ich denke ,Das wenn keine Gefahr für die Kinder besteht und der Gericht Termin wird ja komm nach dem Gutachten erstellen, dann denk ich nicht das dass Gericht sofort die Kinder weg nehm lässt von den Behörden oder?

Hallo,
hier kann doch keiner vorherhersagen, wie der Richter entscheiden wird?!
Habt Ihr überhaupt mal überlegt, wieso es mit Eurer Familie soweit kommen musste?
Mit der Erfüllung der Auflagen bedient Ihr nicht alle aussenstehenden Beteiligten sondern Euch und Eure KINDER!!!
Es gibt Familien, für die sind benannte Auflagen tatsächlich selbstverständlich!
LG, Mao

Kakao!

Mit Schlag.

Rum wäre besser

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Nö. Dann wird das Gesabbele noch unklarer

Aber lustiger :joy:

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Ich bin für „Kaffee Fertig“!

Her damit aber mit chrüter

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Das stimmt. dann hätten wir wenigstens etwas zum Lachen!

Aslan, Dir hilft hier keiner mehr - glaube ich - wenn Du nicht endlich mal sagst, was Ihr beide falsch macht. Wo fehlt es noch? Was wisst Ihr nicht?

Es geht um Euren Umgang mit den Kindern. Nicht um Verfahrensfragen.
Ihr werdet schon vom Jugendamt und sämtlichen anderen Hilfen unterstützt. Mehr gibt es nicht. Das müsste aber auch reichen!
Wenn Du selber im praktischen Leben mit den KIndern Nichts nach hiesigen Maßstäben verànderst, werden sie evtl. in einer anderen Familie groß werden. Dann haben sie źumindest mehr Chancen als Du.
Tut mir leid, aber Du bist ja unwillig oder nicht fähig, viele gute Tipps und Ratschläge anzunehmen.
LG
Rebekka

Es kommt doch immer dieselbe Leier, konkrete Fragen bleiben unbeantwortet … ich frage mich jedes Mal, wann dieser verdammte Gerichtstermin endlich kommt! Und ich hoffe, dass der Richter die richtige Entscheidung trifft! :imp:

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Hallo,

da das Gutachten erst August fertig ist, müssen wir wohl noch mindestens so lange um die Kinder bangen.
Ich würde aber gerne mal wissen ob alle beteiligten Helfer, Ärzte, etc. jedesmal die selben Fragen gestellt bekommen. Die müssen echt gute Nerven haben.

Habe ich etwas überlesen? Wenn das extra betont wird muss doch etwas vorgefallen sein.

Gruß
Tobias

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Hallo

Ich glaub, die beiden wollen sich immer wieder versichern, ob es so in Ordnung ist, wie sie es machen, oder nicht. Sie wissen es einfach nicht und haben Angst, und dann schreiben sie hier. Und allzu viel Vertrauen in die Familiengerichte scheint auch nicht vorhanden zu sein, das kann ich aber verstehen.

(Es sind doch zwei Leute, die unter diesem Namen schreiben, oder?)

Viele Grüße

Ja, das kann sein. Also sind wir beide weiterhin zumindest kommunikationsbereit.
Aslan wird das lesen und den Wortlaut verdtehen. Wäre er mein kleiner Bruder, würde ich ihn erst übers Knie legen und verhauen. !

Waaaaaas? Das geht mal gar nicht. Kannst doch geistige Inkompetenz, oder Unbelehrbarkeit nicht mit Züchtigung kompensieren.

Und „to go“

Nai, zum Abhocke! Und zwar hier:

Hilfen zur Erziehung bedeutet nicht KIndesentzug.
Wenn es mit den Familienhelfern/der Familienhilfe gut klappt, wird das der Richter berücksichtigen.

Beatrix

Ok danke.also Wiederherstellung der Erziehung Fähigkeit durch öffentliche Hilfen möglich soll heissen das wir Hilfe bekämen und die Kunde bei uns blieben?