Öffentliche Rasenflächen

Meine Frage bezieht sich auf das betreten von Hunden einer zu einer Firma gehörigen Rasenfläche. Ist es zulässig das Hunde eine zu einer Firma (Firmengelände) gehörenden Rasenfläche nicht betreten dürfen? Wohlgemerkt es geht ausschließlich um das Betreten! Die Rasenfläche liegt direkt neben dem Fußgängerweg, ist nicht durch Hinweise oder Schilder oder einen Zaun gekennzeichnet beziehungsweise abgegrenzt. Das Häufchen wegemacht werden müssen versteht sich von selbst, aber kann man auch das Betreten, letztendlich willkürlich, verbieten? Was ist wenn der Eigentümer Kindern dasselbe verbietet die ja auch etwas hinwerfen könten, oder älteren die den Rasen durch was auch immer zerstören würden? Wie ist die Sachlage wen Hunde dort nichts hinterlassen weil man zum Beispiel auf dem Rückweg ist und alles schon gemacht wurde. Ich hoffe irgend jemand kann etwas Licht in das Dunkel bringen. Vielen Dank für Eure Mühe und noch ein schönes Restwochenende.Ich muss jetzt leider nochmal kurz mit meinen beiden vor die Türe. Baumrinde.

Hallo,

das glaube ich kaum, sonst würdest du ja nicht schreiben

einer Firma gehörend…

Und du würdest das ganz anders sehen,wenn du der Firmengärtner wärest,der sich bei jeder
Arbeit am Rasen durch die „Tretminen“ wühlen darf…

Hallo

Unter „öffentlichem Grundstück“ versteht man i.A. ein Grundstück, dessen Eigentümer die öffentliche Hand (Gemeinde/Stadt) ist. Nach Deiner Beschreibung ist es kein öffentliches Grundstück, sondern sogar ein Privatgrundstück.

Aber egal - die Rechte des jeweiligen Eigentümers sind ja gleich:.

§ 903 Befugnisse des Eigentümers
Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen. Der Eigentümer eines Tieres hat bei der Ausübung seiner Befugnisse die besonderen Vorschriften zum Schutz der Tiere zu beachten.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__903.html

Der Eigentümer könnte ganz und gar willkürlich auch nur schwarzen Hunden das Benutzen verbieten :smile:

Grüsse Rudi

Hallo

du hast ja schon zwei richtige Aussagen. Nur als Verdeutlichung:

Die Rasenfläche liegt direkt neben dem
Fußgängerweg, ist nicht durch Hinweise oder Schilder oder
einen Zaun gekennzeichnet beziehungsweise abgegrenzt.

Meine Einfahrt und ein Stück meines Gartens grenzen direkt an den Gehweg, es stehen dort keine Schilder, Hinweise oder Zaun. Und dennoch ist es _mein_ Grundstück.
Nur wegen fehlender Hinweise wird ein Grundstück nicht öffentlich …

Wie ist die
Sachlage wen Hunde dort nichts hinterlassen weil man zum
Beispiel auf dem Rückweg ist und alles schon gemacht wurde.

Das ist doch sowas von Schnurz. Wenn jemand nicht will, dass sein Grund betreten wird, dann ist das sein gutes Recht und hat nichts damit zu tun, ob der Hund grade kacken muss oder nicht.

Ich hoffe irgend jemand kann etwas Licht in das Dunkel
bringen.

Da ist es aber schon sehr dunkel, oder?

Gruß
Wawi

Meine Frage bezieht sich auf das betreten von Hunden einer zu
einer Firma gehörigen Rasenfläche.

Also handelt es sich um keine öffentliche, sondern um eine Rasenfläche im Privatbesitz.

Und somit entscheidet der Eigentümer dieser Rasenfläche was erlaubt ist und was nicht.

Wenn der Rasen der Firma gehört, ist er nicht öffentlich.,