HALLO LEUTE
IST VIELEICHT EINE SELTSAME FRAGE ABER VIELEICHT KANN JA JEMAND DARAUF ANTWORTEN
also ,darf ein veranstalter eine öffentliche toaliette sperren ?
so das diese über tage nicht mehr zugänglich ist obwohlman besucher dieser veranstaltung ist, oder auch nur ein anwohner dieser stadt / besucher ?
WÄHRE SUPER WENN ICH DA WAS DRÜBER ERFAHREN KÖNNTE
LG MICHAEL
Hallo Maik_Gollin,
du wirkst verärgert, merkt man an den vielen Blockbuchstaben, die ja mit laut „Brüllen“ in Beziehung gebracht werden.
Kann es sein, dass du öffentlich (also von der Stadt zur Verfügung gestellt) mit privat (Betreibern eines Betriebs) mischt/verwechselst?
Ein Veranstalter hat mit einer öffentlichen Toilette wohl nichts zu tun.
Eine Bedürfnisanstalt, auch „Öffentliches WC“ oder WC-Anlage genannt, ist eine allgemein zugängliche größere Toilettenanlage im öffentlichen Raum zum Verrichten der Notdurft oder zum Urinieren. Meist befindet sie sich an größeren zentralen Plätzen, in Parkanlagen, auf Bahnhöfen und Raststätten…
liest man zumindest hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Bedürfnisanstalt
Ein Veranstalter muss natürlich Toiletten in ausreichender Anzahl für die Zeit der Veranstaltung den Besucher der Veranstaltung bereitstellen.
Anders sieht es - zumindest in Österreich - bei Restaurantbetrieben usw. aus:
Der Betreiber des Betriebs ist nicht verpflichtet, die Toilette kostenlos für Nichtkonsumenten (also Passanten) zur Verfügung zu stellen. Er kann durchaus auch einen Obulus von Passanten einfordern. Immerhin hat er ja auch Kosten bezüglich Reinigung der Toilette, WC Papier, Wasser, Beleuchtung, Handtücher, … .
Im Internet gibt es übrigens Infos von vielen Städten, wo sich öffentlich Toiletten befinden.
Gruß
dafy
Hallo Maik,
ja darf er, wenn er sie nämlich für den Zeitraum der Veranstaltung von der Stadt angemietet hat.