Offiziell essen verkaufen mit kleinem stand

Hallo

Vielleicht kennt sich jemand aus und kann mir helfen

Habe letztens auf dem hofflohmarkt Spezialitäten aus meinem Land verkauft und das lief ganz gut

Nun möchte ich das offiziell machen

Meine Fragen hier zu

• a) melde ich ein ganz normales Gewerbe an mit der Bezeichnung Lebensmittelverkauf ?

•b) nach der gewerbeanmeldung WO und WIE hole ich mir eine Genehmigung ( oder reicht jedesmal die Gewerbe Anmeldung ?) dass ich essen verkaufen darf zB auf Festen oder grossen Flohmärkten oder (Kinder-) Veranstaltungen ?

•c) wie macht man das dann mit der Einkommens Steuer ? Schreibe ich jedesmal am Abend auf wieviel ich verkauft habe oder wie wird das in der gastro gehandhabt ?

Danke für die Hilfe schon mal

Hallo,

ganz wesentlich ist die Frage,

ob du Lebensmittel verkaufen willst, die du zukaufst und abgepackt verkaufst,

oder ob du selber Essen zubereiten willst.

Mache das Essen frisch und würde es ( vor Ort sogar ) in feinkostbecher verpacken und verkaufen

und brauchst ein Sachkundenachweis, nebst Waschbecken, warmes Wasser etc. etc. Wende dich ans Ordnungsamt.

1 Like

Gesundheit amtlich bestaetigt, Gesundheitszeugnis
eventuell Kuehlmoeglichkeit, vor Ort und bei Transport

1 Like

ganz bestimmt sogar. weil nämlich von jeder charge proben zurückbehalten und für kontrollen tiefgekühlt eine gewisse frist aufbewahrt werden müssen.

sagt aber auch alles das ordnungsamt.

1 Like

Hallo,

die Zubereitung von Speisen unterliegt ziemlich vielen Regeln.

Du musst dir klar sein, dass so ein Sprung in die Unternehmerschaft erstmal ordentlich Geld und Zeit kostet.
Wenn dein Essen aber gut, lecker und hygienisch einwandfrei ist - WARUM NICHT?

Lass dich beraten.
Bei uns ist das Veterinäramt des Kreises für die Lebensmittelüberwachung zuständig,
Das Ordnungsamt der Stadt, genauer: Die Abteilung für Gaststätten- und Gewerbeangelegenheiten hingegen kümmert sich um Genehmigungen für das Aufstellen von Ständen, wenn das auf öffentlichem Grund stattfindet, sowie um eine Schankerlaubnis (alkoholische Getränke. Zur Sicherheit, falls Bayern anwesend sind: Auch Bier gilt als Alkohol!).
Da du ja verschiedene Standorte beschicken willst, brauchst du eine Reisegewerbekarte (meine ich - man möge mich korrigieren).

Sobald du ein Gewerbe anmeldest, wird dem Finanzamt Bescheid gesagt, was sich automatisch bei dir melden wird.
Wie du Einnahmen und Ausgaben verbuchen musst, wie du daraus Steuer(voraus)zahlungen berechnest - das würde zu weit führen.

Ebenso wird sich die Handelskammer bei dir melden und Beiträge einfordern. Daher würde es sich anbieten - vielleicht sogar als Erstes! - dort mal Informationen einzuholen. Die IHK veranstaltet regelmäßig Seminare für Existenzgründer.

Vielleicht liest du dir mal das hier durch:
http://www.essen.ihk24.de/produktmarken/Branchen/Dienstleistungen/Gaststaettengewerbe/EXISTENZGRUeNDUNG_IM_HOTEL_UND_GASTSTAeTTENGEWERBE/2102860

Das hört sich jetzt alles kompliziert und teuer - und entmutigend - für dich an.
Aber:
Das kann man schaffen!

Du hast einen ersten Probelauf erfolgreich absolviert. Das ist doch schon mal was!

3 Like

ok vielen Dank

ah ja danke

Danke für Deine Mühe !!

als beste Antwort war eigentlich dein letzter Kommentar aber leider konnte ich das nicht anklicken -.-