Vielleicht kennt sich jemand aus und kann mir helfen
Habe letztens auf dem hofflohmarkt Spezialitäten aus meinem Land verkauft und das lief ganz gut
Nun möchte ich das offiziell machen
Meine Fragen hier zu
• a) melde ich ein ganz normales Gewerbe an mit der Bezeichnung Lebensmittelverkauf ?
•b) nach der gewerbeanmeldung WO und WIE hole ich mir eine Genehmigung ( oder reicht jedesmal die Gewerbe Anmeldung ?) dass ich essen verkaufen darf zB auf Festen oder grossen Flohmärkten oder (Kinder-) Veranstaltungen ?
•c) wie macht man das dann mit der Einkommens Steuer ? Schreibe ich jedesmal am Abend auf wieviel ich verkauft habe oder wie wird das in der gastro gehandhabt ?
die Zubereitung von Speisen unterliegt ziemlich vielen Regeln.
Du musst dir klar sein, dass so ein Sprung in die Unternehmerschaft erstmal ordentlich Geld und Zeit kostet.
Wenn dein Essen aber gut, lecker und hygienisch einwandfrei ist - WARUM NICHT?
Lass dich beraten.
Bei uns ist das Veterinäramt des Kreises für die Lebensmittelüberwachung zuständig,
Das Ordnungsamt der Stadt, genauer: Die Abteilung für Gaststätten- und Gewerbeangelegenheiten hingegen kümmert sich um Genehmigungen für das Aufstellen von Ständen, wenn das auf öffentlichem Grund stattfindet, sowie um eine Schankerlaubnis (alkoholische Getränke. Zur Sicherheit, falls Bayern anwesend sind: Auch Bier gilt als Alkohol!).
Da du ja verschiedene Standorte beschicken willst, brauchst du eine Reisegewerbekarte (meine ich - man möge mich korrigieren).
Sobald du ein Gewerbe anmeldest, wird dem Finanzamt Bescheid gesagt, was sich automatisch bei dir melden wird.
Wie du Einnahmen und Ausgaben verbuchen musst, wie du daraus Steuer(voraus)zahlungen berechnest - das würde zu weit führen.
Ebenso wird sich die Handelskammer bei dir melden und Beiträge einfordern. Daher würde es sich anbieten - vielleicht sogar als Erstes! - dort mal Informationen einzuholen. Die IHK veranstaltet regelmäßig Seminare für Existenzgründer.